Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 314

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

einzubringen, von dem einer im Ausschuß vereinbart worden ist, und die jetzt leider offenbar nicht zu einem gemeinsamen Antrag führen können, wiewohl etwas anderes besprochen worden ist.

Der erste Entschließungsantrag betrifft die Massenverfahren, weil – noch einmal – die begründete Sorge besteht, daß es zu Einzelregelungen kommt und nicht eine gesamthafte Regelung erfolgt. Ich darf daher den Entschließungsantrag einbringen, der sich auf die Empfehlungen des Umweltrates bezieht, und der Umweltrat, meine Damen und Herren, ist jenes Gremium, das von diesem Hause nach dem UVP-Gesetz eingesetzt worden ist, um zu beobachten, welche Probleme dort bei der Vollziehung auftreten, und allfällige Änderungsvorschläge an den Nationalrat heranzutragen.

Der Entschließungsantrag lautet folgendermaßen:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Thomas Barmüller und weiterer Abgeordneter betreffend Massenverfahren zur Regierungsvorlage 149 der Beilagen in der Fassung des Umweltausschusses 308 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, im Sinne der Empfehlungen des Umweltrates vom 21. September 1995 sowohl Konzepte zur Vermeidung konfliktträchtiger Verfahren zu entwickeln als auch Maßnahmen zu setzen, um die Transaktionskosten von Verwaltungsverfahren unter Wahrung erreichter Rechtsschutzstandards und ohne Einschränkung bestehender Parteienstellungen zu senken.

Insbesondere sind einheitliche Bestimmungen für den Erwerb der Parteienstellung, die optionale Vorschaltung öffentlicher Anhörungen, die erleichterte Heranziehung externer Sachverständiger, die effiziente Regelung von Vertretungsbefugnissen, klare Vorgaben, welche Unterlagen der Behörde vom Antragsteller zu welchem Zeitpunkt übermittelt werden müssen, Berufungsfristen von mindestens vier Wochen und die Möglichkeit zur Verwendung moderner Massenkommunikations- und Büroautomationsmittel zur Verringerung administrativer Belastungen der Behörde vorzusehen."

*****

Das ist der eine Entschließungsantrag, meine Damen und Herren.

Der Entschließungsantrag, der im Umweltausschuß von den Fraktionen gemeinsam, Herr Abgeordneter Koppler, besprochen worden ist, betrifft die Reduktion des Flottenverbrauchs von neuzugelassenen Kraftfahrzeugen, und ich möchte Sie in diesem Zusammenhang schon darauf hinweisen, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, daß diese Maßnahme bereits im Regierungsübereinkommen 1990 enthalten war, wo man eine Senkung um 20 Prozent erreichen wollte, es ist im Regierungsübereinkommen 1994 drinnen gewesen, wo man nur noch gesagt hat, man wolle hier eine Reduktion erreichen, und es ist auch im letzten Regierungsübereinkommen Ihrer beiden Fraktionen enthalten, wo es heißt, man wolle die Bemühungen in diese Richtung fortsetzen.

Nachdem dieser Antrag jetzt, der, wie gesagt, schon länger hier im Hause gelegen ist, endlich im letzten Umweltausschuß verhandelt worden ist, ist es dazu gekommen, daß von seiten der Regierungsfraktionen ein eigener Antrag dazu eingebracht worden ist. Wir sind übereingekommen, das hier zu beschließen, um dem Herrn Bundesminister für Umwelt auf europäischer Ebene den Rücken zu stärken, weil nämlich diese Thematik noch jetzt vor dem Sommer auf europäischer Ebene verhandelt werden wird. Und wenn Sie, meine Damen und Herren – und ich glaube, daß das auch Ihre Aufmerksamkeit verdienen würde –, wiederum nicht bereit sind, das, was Sie seit drei Regierungsübereinkommen in diesem Hause versprochen haben, umzusetzen,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite