Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 116

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werden. Denn Sie können mir nicht erzählen, daß Sie nicht wußten (Zwischenrufe bei der ÖVP), was der Besitz von Kinderpornos bedeutet, den Sie hier im Haus mit nur sechs Monaten und Vertrieb und Herstellung mit nur einem Jahr Strafrahmen belegt haben. Wir haben damals noch einen Abänderungsantrag eingebracht und versucht, den Besitz mit bis zu einem Jahr zu bestrafen und Herstellung und Vertrieb mit bis zu drei Jahren.

Sie können mir nicht erzählen, daß Sie nicht wußten, daß Kinder erst geschändet, gequält und mißbraucht werden müssen, damit diese grauenhaften Videos hergestellt werden können. Und ich hoffe, es ist Ihnen klar, was Sie durch Ihr mildes, täterschützendes Gesetz, was Sie durch Ihr Wegschauen den Kindern angetan haben, antun ließen und weiter antun lassen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.33

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich gebe bekannt, daß der eben eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Apfelbeck und Genossen betreffend Bekämpfung der Kinderpornographie schriftlich überreicht wurde, entsprechend unterstützt ist und daher mit in Verhandlung steht.

Gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung wurden die wesentlichen Punkte verlesen. Ich habe die Vervielfältigung und Verteilung verfügt. Im übrigen wird dieser Antrag auch dem Stenographischen Protokoll geschäftsordnungsgemäß beigedruckt.

Der Entschließungsantrag hat folgenden Wortlaut:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen der nächsten zwei Monate eine Regierungsvorlage zur Bekämpfung der Kinderpornographie vorzulegen, die sich an folgenden Punkten orientiert:

1. Verpflichtende Aufklärungsarbeit durch die Medien zu den bestmöglichen Sendezeiten. (Nach dem Beispiel der AIDS-Aufklärungskampagne) Ebenso Aufklärungsarbeit in Schulen, Kindergärten etc., damit das Problem des sexuellen Mißbrauchs bewußt gemacht wird und man Informationen über Hilfestellungen vermitteln kann. Durch Ursachenforschung und Öffentlichkeitsarbeit kann ein erheblicher Beitrag zur Verminderung sexuellen Mißbrauchs geleistet werden, und aufgrund von Erkenntnissen über die Tätermotivation können präventive Maßnahmen ergriffen werden,

2. Koordination von Anlauf- und Beratungsstellen, Beseitigung der Konkurrenzsituation. Schutz der Identität der hinweisenden Person. "Rund um die Uhr" – Erreichbarkeit der Anlauf- und Beratungsstellen,

3. bessere Ausstattung der Ermittlungsbehörden und die Einrichtung von Sonderabteilungen für Kinderpornographie und sexuellen Mißbrauch, da die Ermittlungsbehörden häufig aufgrund ihrer begrenzten personellen und sachlichen Ausstattung nicht in der Lage sind, wegen Delikten der Kinderpornographie und des sexuellen Mißbrauchs ausreichend zu ermitteln,

4. bessere Zusammenarbeit von Zollbehörden, der Polizei und der Post, zur Ermöglichung effektiverer Ermittlungen,

5. gemeinsames Vorgehen von Justiz und Polizei innerhalb der Europäischen Union und staatenübergreifende Koordination und internationaler Austausch von Informationen. Im Wege der internationalen Kooperation der Ermittlungsbehörden kann der Herstellung und dem Handel von kinderpornographischen Produkten entgegengewirkt werden,

6. legistische Vorsorge für den Zugriff auf den Provider,

7. Impressumsverpflichtung beim Provider, Haftbarmachung für verbreitete Informationen im Internet,


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