Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 127

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Österreichern nicht angenommen werden und daß das System des Ausländerbeschäftigungsgesetzes aus gutem Grunde dafür sorgt, daß es so ist. (Abg. Dkfm. Holger Bauer: Hör auf!)

Es gilt dieser Grundsatz natürlich auch für die integrierten bosnischen Flüchtlinge. Diejenigen, die aus der betreuten Flüchtlingssituation in den Arbeitsmarkt und in ein selbständiges, aus eigener Arbeit finanziertes Leben eingetreten sind, sind jetzt in den Status des Gastarbeiters übergangen, kosten den Staat und seine Bürger nichts und nehmen auch keinem Inländer Arbeitsplätze weg. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist unglaublich! – Abg. Haigermoser: Ihre Rede ist absurd!)

Das letzte Argument, das Sie dazu angeführt haben, ist überhaupt gänzlich absurd, weil Sie auch behauptet haben, dadurch würden Arbeitsplätze vernichtet. (Abg. Haigermoser: Sie sind die lebendige Absurdität! – Abg. Dkfm. Holger Bauer: Sie sind ein Romantiker!)

Wenn solche vernichtet würden, Frau Abgeordnete, dann könnten diese Menschen nicht beschäftigt werden. Das Gegenteil ist wahr: Diese Menschen werden beschäftigt, sie nehmen niemandem den Arbeitsplatz weg und sie leisten einen Beitrag zur österreichischen Volkswirtschaft, für den wir dankbar sein können. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Wir hoffen, daß das Redeverbot, das Sie bei der Wiener SPÖ haben, aufgehoben wird!)

17.39

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Diese Debatte ist geschlossen.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir setzen nun die Debatte fort, die um 15 Uhr unterbrochen wurde. Im Zuge dieser Debatte ist nach meinen Aufzeichnungen Frau Abgeordnete Hostasch zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

17.39

Abgeordnete Eleonora Hostasch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Damen und Herren des Liberalen Forums haben im Antrag 6/A ein Thema zur Diskussion gestellt, der sich mit der Aufhebung des Öffnungszeitengesetzes befaßt. Das Thema Öffnungszeiten ist wiederholt Gegenstand von Beratungen und Diskussionen in diesem Hohen Haus gewesen, und ich möchte mich daher jetzt nicht auf die verschiedensten Details und auf die Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes konzentrieren, sondern einige grundsätzliche Bemerkungen zu diesem Ihren Antrag und auch zu dessen Begründungen machen.

Es wird in der Begründung unter anderem folgendes angeführt – ich darf zitieren –: Durch eine umfassende Neuregelung der Arbeitszeit und die Aufhebung des Öffnungszeitengesetzes wird es nicht zu längeren Tages-, Wochen- und Jahresarbeitszeiten kommen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Alle unsere bisherigen Erfahrungen in den engen Kontakten zu den Beschäftigten im Handel zeigen jedoch, daß das in der Praxis anders ist, nämlich daß die persönliche Arbeitszeit, die Lage und die Dauer der Arbeitszeit an die längeren Öffnungszeiten angepaßt wird, daß es zu kapazitätsorientierten Arbeitszeiteinsätzen kommt, daß vermehrt Teilzeitbeschäftigte, aber auch geringfügig Beschäftigte eingesetzt werden. Durch diese Art von Arbeitseinsätzen wird bei längeren Öffnungszeiten gearbeitet. Das heißt, daß eine Verlängerung der Öffnungszeit de facto konkrete Auswirkungen auf die Arbeitssituation, auf die Arbeitszeitsituation der Beschäftigten hat, und damit auch sehr persönliche Auswirkungen, die insbesondere für die vielen Kolleginnen, die in dieser Branche beschäftigt sind – wir haben da über 70 Prozent Frauen beschäftigt –, zu zusätzlichen Belastungen führen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es wird hier sehr oft betont, der Arbeitnehmerschutz bliebe durch verstärkte innerbetriebliche Mitbestimmung gewährleistet. Ich sehe – und jetzt sage ich: leider – eine solche Entwicklung in keiner Weise. Gerade im Handel werden


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