Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 39

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Meine Damen und Herren! Ich komme zu einem weiteren Punkt der Tagesordnung. Es ist dies ein Antrag der Frau Dr. Schmidt und PartnerInnen über die Zulässigkeit von Steuerabsetzbeträgen für Sponsoring. Ich möchte erläutern, warum wir diesen Antrag neuerlich eingebracht und diesmal gebeten haben, ihn zur Erledigung dem Kulturausschuß und nicht mehr dem Finanzausschuß zuzuweisen. Wir glauben, dort besteht vielleicht eher verständnisvolle Geduld bei den Kollegen der anderen Fraktionen, darüber zu diskutieren. Im Finanzausschuß geht es natürlich ein bissel technokratischer zu, und wir glauben, daß damit wirklich ein Anliegen der Kulturschaffenden dieses Landes beantwortet wird.

Herr Bundesminister, Sie wissen, wir und viele andere in diesem Haus sind der Meinung, wir sollten rigoros Freibeträge und andere Bestimmungen – Sie sagen Schlupflöcher, ich sage Ausnahmeregelungen – zugunsten einer radikalen und nachhaltigen Tarifreform aufgeben. Das ist auch meine Meinung.

Solange wir aber diesen Schritt nicht getan haben und nicht tun können, ist es, glaube ich, legitim, auch in Zeiten der Sparsamkeit, Gleichberechtigung und einen Ausgleich zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Interessengruppen zu schaffen und unter anderem dabei auch die Kultur und die Kulturschaffenden nicht zu kurz kommen zu lassen.

In diesem Sinne erlauben wir uns, einen Antrag dahin gehend einzubringen, daß Sponsoring in gewissem Rahmen absetzbar sein soll – wie verschiedene andere Ausgaben auch – und daß keine Diskriminierung der Künste und der Kunstschaffenden in diesem Punkt stattzufinden hat. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Der nächste Punkt der Tagesordnung, mit dem ich mich befassen möchte, ist das Thema Oesterreichische Nationalbank. Diesbezüglich haben wir ein kleines Problem. Herr Böhacker, Sie haben einen Antrag eingebracht, dem wir zwar in der Begründung, nicht aber in der Antragstellung folgen können, und ich erlaube mir, anschließend einen eigenen Antrag, der vergleichsweise begründet, aber andere Konsequenzen vorsieht, einzubringen. Dem Antrag des Herrn Dolinschek hingegen werden wir zustimmen.

Meine Damen und Herren! Es ist tatsächlich nicht verständlich, daß wir in Zeiten wie diesen, in Zeiten von Sparpaketen und in Zeiten von Anpassungsdruck und von Eingriffen in verschiedenste Bereiche der österreichischen Bevölkerung eine privilegierte, und zwar höchst privilegierte Gruppe in dieser Form ungeschoren oder, ich würde sagen, unberührt lassen, denn scheren wollen wir sie ja nicht. Wir wollen sie nur gleichbehandelt oder vergleichbar behandelt wissen.

Ich glaube daher, daß es sehr wohl einen Handlungsbedarf gibt, und zwar nicht so sehr, weil die Dimension, die damit bewegt oder bewirkt würde, so abenteuerlich groß oder so staatstragend wäre, sondern weil die Politik den Menschen dieses Landes ein Signal geben soll, daß wir willens sind, nicht nur – das kommt ja heute auch noch in Form der Besprechung einer Anfragebeantwortung – unsere eigenen Bezugsregelungen über die Bühne zu bringen, und zwar transparent, offen und auch rasch und der Zeit angemessen, sondern auch jene dieser Gruppe in der Oesterreichischen Nationalbank.

Ich erlaube mir daher, folgenden Entschließungsantrag einzubringen, Herr Präsident, und bitte, ihn mit in Verhandlung zu nehmen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Hans Peter Haselsteiner und PartnerInnen betreffend Pensionssystem der Oesterreichischen Nationalbank

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Bestimmung des § 69 Abs. 2 des Nationalbankgesetzes so zu verändern, daß die Pensionsvorsorge in Form einer Rückstellung nach § 211 Handelsgesetzbuch erfolgen kann, Maßnahmen einzuleiten, das Pensionsrecht der Angestellten


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