Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 76

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Monatsbezuges an Pensionsbeitrag, und jener Angestellte der Oesterreichischen Nationalbank, der seinen Dienst ab 1. April 1993 angetreten hat, zahlt 5 Prozent seines Monatsbezuges an Pensionsbeitrag. Es gibt Jubiläumsgaben für beiderlei Dienstnehmer, ob sie vorher eingetreten sind oder später, nach 20, 30 und 40 Jahren in der Höhe von drei Monatsbezügen. Außerdem gibt es Abfertigungen zum Pensionsantritt von siebzehneinhalb Monatsbezügen und eine Pensionshöhe im Lebensalter von 58 Jahren bei 40 anrechenbaren Dienstjahren von 80 Prozent.

Sehr geehrte Damen und Herren! Eine sachliche Berechtigung dafür, daß für die Bediensteten der Oesterreichischen Nationalbank ein eigenes und enorm privilegiertes Pensionssystem besteht, gibt es nicht. Daß es sich aber beim Pensionssystem der Nationalbank um ein privilegiertes System handelt, zeigt auch nachstehender Vergleich:

Ein Beamter in Österreich zahlt einen Pensionsbeitrag in der Höhe von 11,75 Prozent, ein ASVG-Versicherter einen solchen von 10,25 Prozent, der Nationalbankbeamte jedoch zahlt einen Pensionsbeitrag von nur 2 beziehungsweise 5 Prozent.

Sehr geehrte Damen und Herren! Auch die Pensionshöhe der Angestellten der Oesterreichischen Nationalbank schreit zum Himmel. Ein Beamter bekommt nach 35 Versicherungsjahren beziehungsweise derjenige, der zum Schluß eingetreten ist, nach 40 Versicherungsjahren 80 Prozent des Letztbezuges. Ein ASVG-Versicherter bekommt 79,5 Prozent der besten Beitragsjahre nach 45 Dienstjahren. Aber in der Oesterreichischen Nationalbank beziehen die Bediensteten 85 Prozent des Letztbezuges nach 35 Versicherungsjahren, sofern sie vor 1993 eingestellt worden sind, alle anderen bekommen 80 Prozent des Letztbezuges nach 40 Versicherungsjahren.

Meine Damen und Herren! In einer offenen Gesellschaft kann es auf Dauer ganz einfach nicht angehen, daß Angehörige eines kleinen geschützten Bereiches durch den Gesetzgeber wesentlich begünstigt und privilegierter behandelt werden als Bedienstete der vergleichbaren Tätigkeit in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst.

Ein in der Oesterreichischen Nationalbank dem ASVG angeglichenes Pensionssystem ab 1. Jänner 1997, wie es jetzt für Neueintretende vorgesehen ist, nämlich ein Pensionsbeitrag von 10,25 Prozent, ist meiner Meinung nach eine reine Augenauswischerei, weil von nun an niemand mehr in der Oesterreichischen Nationalbank aufgenommen werden wird.

Es müßte zu einer unverzüglichen Regelung kommen, die vorsieht, daß ab einem festzulegenden Stichtag, zum Beispiel vom 1. Jänner 1997 an, für die Bediensteten der Oesterreichischen Nationalbank das Pensionsrecht des ASVG anzuwenden ist und die sich aus den bisherigen Pensionsrecht ergebenen Ansprüche ganz einfach auf den Stand des Stichtages eingefroren werden müßten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.30

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hagenhofer. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.30

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Wenn verlangt wurde, daß die Teilzeitarbeitsquote erhöht werden soll oder daß dies dringend notwendig ist, dann möchte ich von meiner Warte aus sagen, daß dies sicher notwendig wäre, aber daß dabei natürlich auch die Wirtschaft gefordert ist. Ich kann nicht nur von einer Seite Teilzeitarbeit und Flexibilisierung verlangen, auch die Wirtschaft muß ihren Beitrag dazu leisten, auch dort muß die Bereitschaft dazu gegeben sein. Das sei hier auch einmal gesagt.

Die zweite Frage, die ich zur Flexibilisierung der Arbeitszeit habe, ist die, ob dadurch wirklich neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Daß sie Arbeitsplätze bis zu einem gewissen Teil erhält, steht außer Frage, aber ob durch dieses Programm der ÖVP tatsächlich neue Arbeitsplätze ge


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