Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 43

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Liegen Vorschläge für mündliche Berichterstattungen vor? – Das ist nicht der Fall. Damit erübrigt sich die mündliche Berichterstattung zu diesen Punkten.

Die Redezeiten sind bekannt.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. Ich wurde gebeten, eine freiwillige Redezeit von 12 Minuten einzustellen. Ist das richtig? (Abg. Dr. Fekter – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ja!) – Gut.

12.24

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Hohes Haus! Das Strafrechtsänderungsgesetz 1996 hatte mehrere Jahre Vorlaufzeit bis zu dessen Beschlußfassung, und es ging ihr auch eine intensive parlamentarische Behandlung in einem eigenen Unterausschuß voraus.

Für uns von der Österreichischen Volkspartei hat das Strafrecht besondere Bedeutung, weil damit einerseits die Werteordnung einer Gesellschaft festgelegt wird und gleichzeitig die Prioritäten dieser Werte festgelegt werden und in zweiter Linie die Prävention erfolgen soll, das heißt, vorbeugend Straftaten abgewehrt werden sollen.

Zur Werteordnung möchte ich sagen: Wir können nicht permanent bedauern, daß wir einen Werteverlust in der Gesellschaft haben, gleichzeitig aber jene Ordnung, die diese Werte festlegt, permanent aushöhlen und unterminieren wollen. Wir haben daher im Ausschuß den Anträgen der Liberalen auf Abschaffung der Blasphemie nicht zugestimmt. Gotteslästerung ist für uns etwas, was auch in Hinkunft strafbar bleiben muß. (Beifall bei der ÖVP.)

Ausdruck der Werteordnung sind auch jene Paragraphen, die die Homosexualität in Österreich regeln, und wir haben auch deren Abschaffung nicht die Zustimmung im Ausschuß erteilt, weil wir glauben, daß da der Schutz der Jugendlichen eindeutig im Vordergrund zu stehen hat und Priorität genießt. (Beifall bei der ÖVP.)

Dem präventiven Charakter im Strafgesetz messe ich besondere Bedeutung bei – bei all den Paragraphen, die wir zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität schaffen. Wir haben die Abschöpfung der Bereicherung neu eingeführt. Wie Sie wissen, wird international danach getrachtet, die Drogengelder abzuschöpfen.

Wir haben weiters eine Neudefinition der organisierten Kriminalität geschaffen. Und ich bedanke mich sehr herzlich beim Justizministerium für diese, wie mir scheint, sehr gelungene Legaldefinition, die wir nicht nur im Strafgesetzbuch für die Abschöpfung der Bereicherung brauchen, sondern auch für die neuen Ermittlungsmethoden. (Beifall bei der ÖVP.)

Der im Jahre 1993 eingeführte Tatbestand der organisierten Kriminalität hat ja bedauerlicherweise nicht so gegriffen, wie wir uns das gewünscht hatten, und jetzt ist eine neue Definition gefunden worden, die international mit Sicherheit Bedeutung erlangen wird, weil noch keine derartige Legaldefinition in anderen Ländern vorliegt. Österreich übt da eine Vorreiterrolle aus.

Ich bedauere sehr, daß wir mit den Verhandlungen über die neuen Ermittlungsmethoden nicht rechtzeitig fertig geworden sind, ich hätte mir gewünscht, daß wir diese gleichzeitig mit der Strafrechtsänderungsgesetznovelle beschließen können. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bin aber zuversichtlich, daß wir die Arbeiten über die Einführung neuer Ermittlungsmethoden im Frühjahr abschließen können, damit wir dann dem organisierten Verbrechen effizient entgegentreten können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Umsetzung der Basler Konvention finden sich im STRÄG 1996 auch Umweltstraftatbestände, insbesondere vorsätzliches umweltgefährdendes Behandeln und Verbringen von Abfällen; das widerrechtliche Betreiben von Anlagen ist in Österreich in Hinkunft strafbar, und zwar auch nach Kriminalstrafrecht, nicht nur nach Verwaltungsstrafrecht.


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