Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 118

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Die Basisarbeit für dieses Gesetz ist von Praktikerinnen gemacht worden, von Frauen, die sich seit mehr als einem Vierteljahrhundert in der Praxis, in Frauenhäusern, Notrufstellen und Beratungsstellen mit den Betroffenen befaßt und Hilfe angeboten haben, weshalb dieses Gesetz auch einen wirklichen Erfolg darstellt. Die Erfahrungen der Praktikerinnen wurden gehört und sind auch eingeflossen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Ofner: Warum gehen Sie nicht auf meine Einwände ein? Warum sprechen Sie von etwas anderem?) Ich möchte daher, was ohnedies viel zu selten geschieht, diesen Frauen, den Expertinnen, die dabei mitgearbeitet haben, aber auch jenen, die in der interministeriellen Arbeitsgruppe mit dabei waren und eigentlich die Grundlage dafür gelegt haben, daß dieses Gesetz heute überhaupt beschlossen werden kann, ganz besonders herzlich danken! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich verhehle nicht, daß wir – damit meine ich vor allem die Frauen – weitergehende Vorstellungen gehabt haben; Abgeordneter Fuhrmann hat es angesprochen. Für uns ist die Diskussion zu diesem Gesetz noch nicht beendet, es gibt noch viele einzubringende Überlegungen und Maßnahmen, und wir werden diese Diskussion noch weiterführen.

Es wurde schon erwähnt, daß das Gesetz überhaupt nur dann effizient funktionieren kann, wenn wir die Interventionsstellen gegen Gewalt einrichten. Diese Stellen sind keine Konkurrenz zu anderen Hilfseinrichtungen, ganz und gar nicht, sondern sollen in einem Gewaltfall als Drehscheibe zwischen dem Opfer, der Polizei, der Justiz und den Hilfseinrichtungen, die zur ausreichenden Betreuung der Opfer unbedingt notwendig sind, fungieren.

Diese Interventionsstellen sind besonders wichtig. Wir streben eine klare gesetzliche Verankerung an, worin wir auch festschreiben wollen, welche Rechte und Pflichten und welchen Aufgabenbereich diese Interventionsstellen haben. Dies bedeutet auch, daß sie finanziell abgesichert sein müssen. Wenn wir uns gegen Gewalt bekennen, dann muß uns auch klar sein, daß das ohne Geld nicht geht, daß wir dafür finanzielle Mittel zur Verfügung stellen müssen.

Wir wissen, daß Frauenhäuser, Notruf- und Beratungsstellen oft nicht ausreichend abgesichert sind und immer wieder ums Überleben kämpfen müssen, daß es nicht genug Einrichtungen gibt, viele Frauen daher abgewiesen werden müssen und daß es noch immer Bundesländer ohne Frauenhaus gibt. In dieser Richtung wollen wir aktiv sein, und ich hoffe, daß wir, wenn wir diese Vorhaben einbringen, dafür breiteste Zustimmung finden werden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Schaffenrath. )

Noch ein Wort zu den Interventionsstellen. Sie sind notwendig, und ihre Einrichtung wird nicht auf die lange Bank geschoben, auch wenn die entsprechende gesetzliche Verankerung noch nicht erfolgt ist. Der Innenminister und ich haben vereinbart, daß wir bereits jetzt einige Modellprojekte weiter finanzieren und fördern werden. Es gibt bereits Vorhaben in Wien und Graz, nämlich konkrete Projektbüros, die schon eingerichtet sind. Es läuft bereits eine Pilotphase zur Interventionsstelle in Innsbruck. In Linz und in Salzburg werden dafür gerade die Vorbereitungen getroffen. Auch für die Bundesländer ersuche ich um Unterstützung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Rosemarie Bauer. )

21.15

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haller. – Bitte, Frau Abgeordnete. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten.

21.15

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich halte es hier mit Rosemarie Bauer: Der Problemkomplex ist brennend und die Tendenz steigend – was allen in der Freiheitlichen Partei bewußt ist. Wir sind nicht die Partei der gewalttätigen Männer, als die man uns gestern seitens der SPÖ hingestellt hat. Ich werde zwar für diese Gesetzesvorlage stimmen, aber nicht deshalb, weil das Gesetz so gut ist.

Es ist in seinen Konsequenzen nicht genügend durchdacht. Wir haben versucht, mit einem Abänderungsantrag unsere Bedenken vorzubringen, und ich möchte Sie nochmals ersuchen, auf die Einwände des Kollegen Ofner einzugehen.


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