Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 119

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Auch ich finde ich es in gewisser Weise unverantwortlich, Sicherheitsbehörden so umfangreiche Kompetenzen zu geben. Ich würde es lieber sehen, wenn statt dessen Richter entscheiden könnten, und zwar auch in der Nacht und am Wochenende. Ich weiß, daß das schwierig ist, aber die Probleme ergeben sich großteils in der Nacht und am Wochenende. Es gibt doch auch Journaldienste bei Untersuchungsrichtern! Wäre das nicht auch im Familienbereich möglich?

Die Eingriffe sind massiv, und wir Freiheitlichen hätten es lieber, wenn dabei richterliche Kontrolle möglich wäre – dies nicht deshalb, weil wir den Sicherheitsbeamten mißtrauen, sondern deswegen, weil es gegen unsere freiheitliche rechtsstaatliche Auffassung ist. Sieben Tage Wegweisung sind auch meiner Meinung nach zu lang. Denn wohin mit dem Missetäter, wenn er randaliert? (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das soll er sich vorher überlegen! – Abg. Dr. Fuhrmann: Dann soll er nicht hinhauen!)

Medizinische Kontrollen sind ebenfalls wichtig. Wir müssen uns aber angesichts der Tatsache, daß Frauen oft blutig geschlagen ins Krankenhaus kommen, dann behaupten, sie seien die Kellerstiege hinuntergefallen, und die Ärzte das einfach so gelten lassen, allerdings fragen, ob diese Kontrolle auch wirklich funktioniert.

Ich glaube, daß bessere Querverbindungen aufgebaut werden sollten, wobei ich nicht nur Interventionsstellen haben, sondern auch die Familienberatungsstellen und Familienrichter mit eingebunden wissen möchte. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zusammenfassend: Die angestrebten Maßnahmen finde ich grundsätzlich sinnvoll und werde deshalb zustimmen. Allerdings gehen sie aber auch mir einerseits zu weit und bleiben andererseits auf halbem Weg stehen, was der Herr Justizminister selbst schon gesagt hat.

Die Maßnahmen sind nur als Sofortmaßnahmen wirksam. Sie bringen keine mittelfristigen Problemlösungen, welche aber unbedingt notwendig wären.

Ich wiederhole auch: Ungeschulten Sicherheitsbeamten wird zuviel Macht gegeben, was unserem freiheitlichen Rechtsdenken widerspricht. Für mich geht aber Opferschutz vor Rechtsstaatlichkeit, weshalb meine Zustimmung ein Signal für den wirklich brennenden Handlungsbedarf sein soll. Der Ansatz stimmt, aber das Ergebnis darf uns keinesfalls befriedigen.

Herr Bundesminister! Ich habe vernommen, daß man daran denkt, diesen Nachdenkprozeß weiterzuführen. Ich möchte Sie dazu eindringlich auffordern sowie auch dazu, die notwendigen Korrekturen dieses Gesetzentwurfes und die von mir angeschnittenen notwendigen Erweiterungen vorzunehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.19

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schaffenrath. – Bitte, Frau Abgeordnete.

21.19

Abgeordnete Maria Schaffenrath (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Es ist schon darüber gesprochen worden, wie vielfältig Gewalt ist und daß sie in allen Gesellschaftschichten vorkommt. Aber in besonderem Maße sind die Frauen davon betroffen.

Auch ich halte dieses Gesetz für einen sehr wichtigen und großen Schritt und gebe ihm gerne meine Zustimmung. Das Wegweiserecht, das Rückkehrverbot und die Neuregelung der einstweiligen Verfügung sind tatsächlich die einzige Möglichkeit, Opfer zumindest für eine bestimmte Zeit vor Gewalt zu schützen.

Frau Ministerin! Sie selbst haben gesagt, daß das Gesetz noch nicht genug sei. Ich teile die Meinung von Ihnen und Kollegen Fuhrmann, daß eine gesetzliche Verankerung von Interventionsstellen ebenso wie eine Verbesserung des Zugangs zum Recht für Frauen unbedingt notwendig sind.


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