Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 162

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widrigem Verlust. Zum Ausgleich errechnete das Wifo ein Vorsteuerpauschale von rund 12 Prozent.

Herr Bundesminister! Die Pauschalierung für Zwecke der Umsatzsteuer soll, wie bekannt ist, Härten und nicht angemessenen Verwaltungsaufwand vermeiden helfen. Eine Begünstigung oder auch Belastung der pauschalierten Betriebe ist im Gesetz nicht vorgesehen und wäre systemwidrig. Um eine solch systemwidrige Stützung oder Belastung zu vermeiden, muß das Vorsteuerpauschale in einer neutralen Höhe festgelegt und regelmäßig auf Angemessenheit hin überprüft werden.

Das Vorsteuerpauschale ist dann neutral, wenn die pauschalierenden Betriebe als Gruppe genommen beim Verkauf ihrer Erzeugnisse einschließlich Eigenverbrauch genausoviel an Umsatzsteuer einnehmen, wie sie für den Zukauf von Betriebsmitteln und Dienstleistungen entrichtet haben. Die Umsatzsteuer wird so auch für pauschalierte Betriebe zum Durchlaufposten, der sie weder begünstigt noch belastet, und die Herstellung dieser Gerechtigkeit, dieses Ausgleichs, meine Damen und Herren, ist in Erinnerung zu rufen, weil sie weder eine Begünstigung noch einen Vorteil darstellt. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch danke sagen für das Verständnis, das im Ausschuß den Abänderungsanträgen Auer, Hagenhofer und Auer, Nowotny entgegengebracht wurde – vor allem jenem Abänderungsantrag, der den Bauern hohe Nachzahlungen beim Ausstieg aus der Regelbesteuerung erspart hat. Sie hätten sich nämlich für fünf Jahre verpflichten müssen, wenn sie optieren, wenn sie zurückkehren in die Pauschalierung. Und gerade, so meine ich, diese breite Zustimmung im Ausschuß ist ein richtiges Zeichen in einer schwierigen Zeit.

Nochmals sei, Herr Bundesminister, die Herstellung des gerechten Ausgleiches von 10 auf 12 Prozent in Erinnerung gerufen. Ansonsten ist diese Novellierung des Umsatzsteuergesetzes, so glaube ich, eine sehr positive Regelung, der wir alle aus guten Gründen die Zustimmung geben können. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Heindl. )

0.16

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Frieser. Sie hat das Wort.

0.16

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich werde in aller Kürze auf die zweite Vereinfachungsrichtlinie des Umsatzsteuergesetzes eingehen.

Rückblickend hat das Umsatzsteuergesetz 1994 – und da gebe ich Ihnen recht, Herr Professor Van der Bellen – wirklich einige Umstellung gebracht. Es ist nicht zu verhehlen: Auch aus Sicht der Steuerberater war das einigermaßen kompliziert, wenn man bedenkt, daß der Begriff des Unternehmers – nämlich der umsatzsteuerrechtliche Begriff – gerade für sogenannte Kleinunternehmer wie Journalisten oder sonstige Werkvertragsnehmer einige Belastungen mit sich gebracht hat.

Ich glaube aber, daß die zweijährige Übergangsfrist für die unechte Befreiung, die wir mit dem Umsatzsteuergesetz 1994 beschlossen haben, eine durchaus angemessene Frist war und daß sich die Betroffenen danach richten konnten. Es war allerdings ein budgetärer Gewaltakt der Regierung, die Vorsteuerentlastung mit 17 Milliarden Schilling zu finanzieren. Das, glaube ich, können wir unisono feststellen.

In materieller Hinsicht möchte ich noch den Wegfall des Tatbestandes des Eigenverbrauchs bei verdeckter Gewinnausschüttung positiv hervorheben. Gerade bei Betriebsprüfungen hat das oft zu unliebsamen Überraschungen und Nachbelastungen geführt.

Aber noch ein besonderes Anliegen liegt mir am Herzen, Herr Bundesminister – vielleicht kann man diesbezüglich eine dritte Vereinfachungsrichtlinie schaffen. Ein besonderer bürokratischer


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