Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 187

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Es geht in dieser Tonart weiter: Ladenöffnungszeiten darf es ohne Rahmenbedingungen nicht geben! Frau Kollegin Haller! Darf ich Sie an etwas erinnern? – Vor mehr als einem Jahr haben Sie und die ÖVP mit Ihrem Stimmverhalten die Handelsangestellten um einen gesetzlichen Feiertag gebracht! Können Sie sich daran erinnern? Wir werden das den Verkäuferinnen auch überall sagen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Schon allein Ihr Redeschwall ist ein negatives Beispiel für die Frauen!)

Sie haben durchaus recht: Ihr Antrag ist ein Sammelsurium veralteter FPÖ-Forderungen, der nur einen Zweck verfolgt: Besserverdienende besserzustellen und die Frauen zurück an den Herd zu schicken. Dieser Antrag hat jedenfalls mit den Forderungen des Frauenvolksbegehrens nichts gemeinsam. Im Gegenteil: Er ist ein antifrauenpolitisches Gegenstück zu diesem Frauenvolksbegehren.

Dazu möchte ich Ihnen sagen, was uns eine der Vertreterinnen dieses Frauenvolksbegehrens über die APA mitteilt. (Abg. Dr. Partik-Pablé : Wir können nicht einmal zuhören, weil Sie das so herunterratschen!) Es tut mir leid, wenn Sie überfordert sind! Vielleicht dauert Ihnen die heutige Plenarsitzung schon zu lange! Aber eine gewisse Qualität wird ja immer von Ihnen eingefordert! (Beifall bei der SPÖ.) Wenn Sie überfordert sind, kann ich Ihnen aber leider auch nicht helfen!

In der APA ist jedenfalls folgendes nachzulesen: ",Das Frauenvolksbegehren löst leider doch (noch) keine Kehrtwende in der FPÖ-Politik aus‘. So lautete das Resümee des ,UnabhängigenFrauenForums. [...] Eva Rossmann sprach von einem ,Flop‘: Solange Modelle wie der Kinderbetreuungsscheck beziehungsweise ein attraktives Steuersystem für Alleinverdiener verlangt, mit keinem Wort aber der Ausbau von öffentlichen Kinderbetreuungsplätzen, ein Mindesteinkommen von 15 000 S brutto oder bessere Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen erwähnt würden, ,handelt es sich um Frauenpolitik, die mit den Interessen des überparteilichen Frauenvolksbegehrens nicht vereinbar ist‘."

Als besonders schlimm empfinde ich es aber, daß gerade eine Frau sich dazu mißbrauchen läßt und versucht, politisches Kleingeld daraus zu schlagen und eine demokratische Willensbildung auf breitester Basis zu unterlaufen. – Das ist Ihnen aber nicht gelungen, weil Männer und Frauen in Österreich dank sozialdemokratischer Gesellschafts- und Frauenpolitik viel zu sensibel geworden sind, um sich von Ihnen auf solch eine plumpe Art vereinnahmen zu lassen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Noch ein paar solche Frauen, und die SPÖ ist auf Null! – Abg. Dr. Karlsson: Seien Sie doch nicht so nervös, Frau Partik-Pablé!)

21.08

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächste gelangt Frau Abgeordnete Klara Motter zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.

21.08

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, man kann Frauenpolitik auch ruhiger abhandeln. (Beifall beim Liberalen Forum.) Ich werde versuchen, mich mit den Berichten kurz auseinanderzusetzen, denn ich glaube, daß diese Berichte Augenmerk verdienen.

Meine Damen und Herren! Die vorliegenden Berichte über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes sind sehr aufschlußreich und zeigen einen eindeutigen Handlungsbedarf auf. Gleich zu Beginn möchte ich vorwegnehmen, daß wir nicht Ihrer Auffassung sind, Frau Kollegin Haller, die Sie in bezug auf die Berichte im Ausschuß geäußert haben, wonach in diesen Berichten nicht auf die wirklichen Probleme der Frauen eingegangen wird. Ich meine, das Gegenteil ist der Fall: Es geht klar daraus hervor, daß es gerade die Erwerbstätigkeit ist, die den Frauen ihre Unabhängigkeit sichert und eine sozialrechtliche Absicherung ermöglicht. Durch die Arbeit der Gleichbehandlungsanwältin werden wir über die Probleme von diskriminierten Frauen in der Berufswelt informiert.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch gleich etwas sagen. Ich habe Sie angesprochen, Frau Kollegin Haller! Aber es interessiert Sie ja nicht, daß wir Ihrem Entschließungsantrag nicht zustimmen werden.


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