Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 190

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Meinung, daß ihnen eine Witwenpension zusteht. Diese Gruppe hat jedoch wirklich gar nichts. Dieser Frauen müssen wir uns annehmen.

Ich habe heute gelesen, daß diese Studie fertig ist. Was ist mit diesen Frauen? – Sie hatten keinen Job, waren nur geringfügig beschäftigt, angelernt, ungelernt, Hilfsarbeiterinnen, Arbeiterinnen in der grauen Zone, hatten keine soziale Absicherung, aber oft viele Kinder: Altersarmut ist die Folge. Dort müssen wir ansetzen! Daher verstehe ich nicht ganz, daß Sie neue Formen der Beschäftigung gerade für diese Kräfte ablehnen, zum Beispiel den Dienstleistungsscheck. Das ist ein absolut vernünftiger Vorschlag von Gitti Ederer. Das wurde in Frankreich und Deutschland bereits erprobt. Wir wollen ähnlich den extramuralen Diensten Möglichkeiten zur sozialen Absicherung und Beschäftigungen für diese Frauen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend noch ein Satz zum Frauenvolksbegehren: Ich glaube, daß man eine außerparlamentarische Initiative, eine gewisse Stärke und einen gewissen Aufwind sehr gut brauchen kann. Darum mein Vorwurf an die Frau Kollegin Haller, zu der ich gesagt habe, daß man in dem Moment, in dem man das mit aufnimmt, die Basisdemokratie verhindert. Vom Inhalt her habe ich mit mehreren Punkten, die darin enthalten sind, einige Probleme: Einiges halte ich für nicht durchführbar oder für nicht zielführend. Das andere geht mir zuwenig weit, zum Beispiel daß die Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten in der Familie nur pensionserhöhend und nicht pensionsbegründend sind – um nur ein Beispiel zu nennen.

Ich kann mir vorstellen, daß auch Initiativen aus dem Bereich der Freiheitlichen, über die ich gelesen habe – ich muß mich an die öffentlichen Meldungen halten –, die in diesem Antrag stehen, absolut diskussionswürdig sind. Einige kommen mir sehr bekannt vor, und ich frage mich, ob ich derartige Vorschläge nicht vielleicht doch vor 15 Jahren schon einmal eingebracht habe. Im Ausschuß wird es dann Gelegenheit geben, darüber zu reden. Wir sollten nicht von vornherein abblocken und sagen, das ist braune oder schwarze Ideologie, sondern wir sollten überprüfen, was für Frauen in dieser Situation zielführend ist, damit wir sie wirklich von dieser Armutsgefährdung befreien können. In diesem Zusammenhang sind wir wirklich in allen Bereichen gesprächsbereit, offen und dankbar für jede Initiative. (Beifall bei der ÖVP.)

21.21

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Kammerlander. – Bitte sehr.

21.21

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Drei Berichte stehen zur Beratung an. Und die Diskriminierung beginnt eigentlich schon bei der Ansetzung der Berichte auf der Tagesordnung. Seit ich hier im Haus bin, ist es nicht das erste Mal, daß wir die Gleichbehandlungsberichte oder andere Frauenangelegenheiten so spät am Abend und zum Schluß der Tagesordnung beraten. Es wäre gut, wenn wir solche Materien einmal zu Beginn der Tagesordnung behandeln könnten und nicht am Schluß. Das ist nicht unwesentlich, denn um diese Zeit – das kann ich feststellen, wenn ich zu den Galerien hinaufschaue – ist die Öffentlichkeit nahezu ausgeschlossen von dieser Debatte.

Es liegt ein Fünfjahresbericht vor, der unserer Meinung nach schlecht ist und daher unsere Zustimmung nicht bekommt. Er ist deswegen schlecht, weil er nicht wirklich eine Zusammenschau dieser fünf Jahre in sich birgt und weil er vor allem – und das ist die Hauptkritik – nicht auf die wesentlichen Veränderungen aufgrund des Sparpakets 1 eingeht, was für den Berichtszeitraum sehr wohl noch möglich gewesen wäre.

Wenn man sich die wissenschaftlichen Teile, die diesem Bericht angegliedert sind, anschaut – was sehr interessant ist –, findet man allerdings immer wieder dasselbe Bild von den Frauen: In schlagwortartigen Zusammenfassungen wird festgestellt, daß Frauen nach wie vor die schlechtere Bildung und Ausbildung haben, daß es immer schwieriger wird, Beruf und Familie zu vereinen, auch aufgrund der drastischen Einsparungen. Es gibt trotz Gleichbehandlungsgesetz schwierigere Berufseinstiegsmöglichkeiten und Wiedereinstiegsmöglichkeiten nach Karenzzeit und Kinderpause. Es ist ein allgemeiner Rückgang der Erwerbsquote bei Frauen feststellbar,


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