Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 192

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Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, die Einrichtung der ersten regionalen Gleichbehandlungsanwaltschaft in Tirol im Jahre 1997 sicherzustellen.

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Die Begründungen liegen auf dem Tisch: Sie sind im Gleichbehandlungsbericht enthalten. Es gibt deren viele, und es besteht dringender Handlungsbedarf.

Nun noch eine Ergänzung dazu: Wenn man vor allem berücksichtigt, daß in den letzten zwei Jahren die Mehrzahl der Beschwerden und die Mehrzahl der Kontakte zur Gleichbehandlungsanwältin immer das Faktum der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und der sexuellen Diskriminierung betrafen, und bedenkt, daß auf diesem Gebiet die Rechtsinstrumente völlig ungenügend sind, dann wird klar, daß es dringend notwendig ist, daß zumindest einmal eine Anlaufstelle für die Frauen in den westlichen Bundesländern geschaffen wird, wo sie beraten und unterstützt werden. Denn immer häufiger kommen betroffene Frauen zu diesen Beratungsstunden bereits mit Klagen von Rechtsanwälten der Belästiger, in denen sie aufgefordert werden, wegen Verleumdung – also unter Androhung der Verleumdungsklage! – die Beschwerde wieder zurückzuziehen. Das sind unhaltbare Zustände, die, wie ich jetzt nur an einem Detail aufgezeigt habe, immer stärker offensichtlich werden. Abhilfe ist daher unserer Meinung nach dringend notwendig.

Wenn die sogenannte kleine Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz hier im Haus vorliegt, werden wir daher das schon lange von uns geforderte Recht der belästigten Frauen auf Beschwerde und vor allem auf absoluten Kündigungsschutz thematisieren. Denn alle diesbezüglichen Beschwerden führen früher oder später zur Kündigung der betroffenen Frau. Zumindest diese Rechte sollen in dieser kleinen Novelle verankert und nicht auch noch auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertagt werden! – Danke. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

21.30

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag, den die Frau Abgeordnete vorgetragen hat, entspricht den Bestimmungen der Geschäftsordnung und steht zur Verhandlung.

Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin. Ich erteile es ihr.

21.30

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten Dr. Helga Konrad: Meine Damen und Herren Abgeordneten! Hohes Haus! Die Berichte, die heute hier zur Debatte stehen – Sie haben es fast alle gesagt –, geben doch ein klares Bild vom Fortgang der Gleichbehandlung und Gleichstellung von Frauen, und sie zeigen vor allem deutlich, daß ein großer Bedarf an der Gleichbehandlungsanwältin und auch der Gleichbehandlungskommission, ein steigender Bedarf, gegeben ist. Zu Recht fordern Sie ein, daß die Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft endlich durchgeführt wird.

Das ist auch mein Anliegen. Das möchte ich hier noch einmal sehr deutlich sagen. Ich muß aber auch darauf hinweisen, daß mit dem Budget 1996/97 auch der Stellenplan mit beschlossen wurde, und es ist dies nicht so sehr ein finanzielles – obwohl es das auch ist – als ein Problem der Planstellen, die zur Verfügung gestellt werden müssen.

Ich bin froh, daß es endlich gelungen ist, eine klare Zusage für die Anwaltschaft, die wir im Westen Österreichs einrichten wollen, für 1998 zu bekommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Jedenfalls wollen wir damit den ersten Schritt setzen. Sie wissen – und wir haben auch im Ausschuß darüber geredet –, daß ein Stufenplan meinerseits vorliegt, wie der Ausbau der Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft vor sich gehen soll.

Der nächste Schritt könnte sein, jetzt einmal im Westen eine einzurichten und dann vielleicht eine im Süden. Weiter fortsetzend wäre es sicher sinnvoll, in jedem Bundesland eine Gleichbe


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