Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 203

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Den Ärztinnen wird im Gegensatz zu den Ärzten bei der Gebührenverrechnung viel weniger ausbezahlt.

Wie gesagt: Es werden viele Einzelbeispiele aufgezählt. Es gibt viele offensichtliche, aber auch verdeckte Diskriminierungen. – Ein Beispiel: Ein Mann und eine Frau sind in einer Dienststelle gleichwertig angestellt, die Frau verdient weniger, hat natürlich auch keinen Dienstwagen, denn sie braucht ihn ja nicht.

Weiteres Beispiel: Weibliche Akademikerinnen verfügen im Gegensatz zu ihren männlichen Kollegen selten über ein eigenes Arbeitszimmer und und und.

Es gibt also deutliche Diskriminierungen, für die man bei den Männern und bei den Frauen den Blick schärfen müßte. Es handelt sich nicht immer nur um vordergründige Diskriminierungen, sondern manchmal auch um sehr viele kleine – Stichwort: Mobbing –, die schmerzen und den Frauen schaden.

Ich glaube, daß es den Frauen generell schadet, wenn wir hier in der Debatte über Frauen, über Frauenpolitik und über Gleichbehandlung streiten und uns gegenseitig Schuld zuweisen. Eine Lösung werden wir nur finden und das Ziel werden wir nur erreichen, wenn wir versuchen, für die Frauen in unserem Land gemeinsam etwas zu erarbeiten! (Beifall bei der ÖVP.)

22.19

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte sehr.

22.19

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Als ich heute in der Früh die APA-Meldungen angeschaut habe, habe ich mir gedacht: Das ist ein starkes Stück! Es ist darin folgende Aussage der neuen Obfrau Riess-Passer zu lesen: "Die Frauen in der FPÖ bringen die im geplanten Frauenvolksbegehren formulierten Anliegen als Entschließungsantrag im Nationalrat ein." – So weit, so gut, wenn es so wäre! (Abg. Haigermoser: Es ist ein starkes Stück, wenn Sie falsch abstimmen! Das ist ein starkes Stück!)

Dann gibt es einen Vergleich zwischen diesen beiden, nämlich dem Frauenvolksbegehren und dem Entschließungsantrag. (Zwischenruf des Abg. Haigermoser. ) Hören Sie doch einmal zu! Es gibt ein Frauenvolksbegehren und einen Entschließungsantrag! (Abg. Haigermoser: Sie sollten die Geschäftsordnung studieren!)

In diesem Frauenvolksbegehren sind wichtige Ziele aufgelistet. Im Frauenvolksbegehren findet sich sozusagen als Präambel, daß die Gleichstellung von Männern und Frauen – also die positive Diskriminierung – in Art. 7 B-VG zu verankern ist. Im Entschließungsantrag ist davon jedoch nichts zu lesen!

Was zum Beispiel im Entschließungsantrag auch fehlt: Im Volksbegehren werden zwei Jahre Karenzgeld für Alleinerzieherinnen gefordert. – Davon ist im Entschließungsantrag nichts zu finden!

Oder: In Punkt 10 des Frauenvolksbegehrens heißt es: "Wenn ein/e Lebenspartner/in nicht erwerbstätig ist, hat der/die andere dafür Pensionsbeiträge zu zahlen." – Das ist im Entschließungsantrag nicht zu finden! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Beschäftigen Sie sich mit dem Gleichbehandlungsgesetz!) Ich beschäftige mich jetzt mit Ihrem Entschließungsantrag.

Frauenpolitik, wie sie die Freiheitlichen meinen – dazu gibt es wirklich eine Skurrilität –, da steht: "Kindererziehung ist nicht nur Frauensache." – Das glaube ich auch. Dann heißt es aber im Text: "Wahlfreiheit der Frauen zwischen Beruf und Familie, ohne daß diese Entscheidung nach ideologischen Gesichtspunkten diskriminiert wird." – Es geht also um die Wahlfreiheit der Frauen zwischen Beruf und Familie. Die Männer kommen da gar nicht vor. Nur die Frauen wählen zwischen Beruf und Familie, die Väter kommen im Entschließungsantrag gar nicht vor! Das ist Frauenpolitik, wie sie die Freiheitlichen meinen! (Beifall bei der SPÖ.)


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