Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 22

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich weiß, daß es notwendigerweise zusätzliche Überlegungen geben muß, wie etwa die Typisierung von Anlagen, um damit Bewilligungen und Anzeigepflichten zu ersetzen.

Wir arbeiten derzeit an einer diesbezüglichen weitergehenden Novelle, die im Laufe des Jahres 1997 dem Hohen Haus zugemittelt wird.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Wabl, bitte.

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Bundesminister! Was ist der naturwissenschaftlich unverständliche Grund der Aussage der obersten Wasserrechtsbehörde, daß Pflanzenkläranlagen nur bis 10 EGW Stand der Technik sind?

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Die Diskussion über den Effekt derartiger Anlagen ist mitten im Fluß. Es hat beispielsweise an der Universität für Bodenkultur eine internationale Tagung mit Beteiligung des Ressorts über die Effekte dieser Pflanzenkläranlagen gegeben.

Ich kann Ihnen aus meiner Sicht sagen, daß ich es, wenn das Schutzziel und das Reinigungsziel erreicht werden, durchaus für richtig halte, da weiterzugehen – unter der Voraussetzung, daß im Sinne des Gewässerschutzes auch die Sicherheit besteht, daß der Reinigungsgrad tatsächlich erreicht wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Eine weitere Zusatzfrage stellt Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Werden von Ihrer Seite auch andere Maßnahmen überlegt, um in diesem Bereich kostendämpfend zu wirken? – Etwa, daß man die Planungshonorare nicht mehr an die Planungssumme bindet, was dann tendenziell dazu führen würde, daß geringere Kostengrößen entstehen.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Wie Sie wissen, ist das keine Frage des Wasserrechtsgesetzes, sondern eine zivilrechtliche Frage zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, wobei die entsprechenden Grundlagen in den bezughabenden Richtlinien etwa der Zivilingenieurkammer festgelegt sind.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Eine weitere Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Schwemlein, bitte.

Abgeordneter Emmerich Schwemlein (SPÖ): Herr Bundesminister! Ausgestattet mit den Sorgen und Nöten eines Finanzreferenten einer kleinen Gemeinde frage ich: Welche weiteren Veränderungen, das Wasserrechtsgesetz betreffend, haben Sie vor – davon ausgehend, daß wir uns mit der schon bestehenden Rechtslage auf einen Kubikmeterpreis von zirka 50 S hinbewegen und jede Novellierung klarerweise auf dem Rücken der Bürger ausgetragen wird?

Ich hoffe, daß Sie der Auffassung sind, daß wir die Schmerzgrenze bereits erreicht haben.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Wie Sie wissen, befinden wir uns in dieser Frage in einem Spannungsfeld des Schutzzieles der Abwasserreinigung einerseits und der Kostenfrage andererseits.

Ich trete dafür ein, daß das Schutzziel global und insgesamt weiterhin aufrechtbleiben muß, auch im Interesse der Bürger, daß wir aber Maßnahmen setzen, um die Effizienz des Mitteleinsatzes zu steigern – etwa durch die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit auch im Wasserrechtsgesetz.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite