Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 199

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Meine Damen und Herren! Eines ist dabei ganz wesentlich: Die von uns umgesetzten Reformen der Finanzierung und die Novellierung des Krankenanstaltengesetzes müssen als Teil eines Gesamtkonzeptes zur Bewältigung der strukturellen Probleme des Gesundheitssystems gesehen werden. Das, was heute geschieht, sind nur die ersten Schritte auf einem langen Weg. Und diesen Weg müssen wir alle – das sind die Vertreter der Ärzte, der Pflegeberufe, Bund, Länder und Gemeinden – gemeinsam gehen. Nur gemeinsam können wir die Probleme am besten lösen.

Mir ist es ein Anliegen, alle Beteiligten in die Diskussion einzubinden, und ich fordere alle auf, mit uns zusammenzuarbeiten. Die einzige Vorbedingung dafür ist die Zustimmung zur grundsätzlichen Feststellung, daß es um die langfristige Sicherung einer optimalen medizinischen Versorgung für alle geht.

Ich wünsche mir gemeinsam erarbeitete Lösungen. Ich möchte nicht davon ausgehen, daß der gemeinsame Weg nicht beschritten werden kann. Verweigerung oder das Verschließen der Augen lösen die Probleme nicht. Die notwendigen Maßnahmen werden trotzdem gesetzt werden müssen, und zu diesen obersten gesundheitspolitischen Zielen stehe ich. – Ich bedanke mich, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.10

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zu den Abstimmungen, die über jeden Ausschußantrag getrennt vorgenommen werden.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstaltengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 379 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Pumberger und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Mag. Guggenberger, Dr. Leiner und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Schließlich haben die Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen einen Zusatz- sowie Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die vom Zusatzantrag sowie von den Abänderungsanträgen betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Herr Abgeordneter Dr. Pumberger hat einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel I Z. 7 § 8 Abs. 1 Z. 3 sowie Z. 4 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag der Abgeordneten Pumberger und Genossen stimmen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Ich lasse sogleich über Artikel I Z. 7 § 8 Abs. 1 Z. 3 und Z 4 in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen.

Es wurde namentliche Abstimmung verlangt.

Dieses Verlangen ist von 20 Abgeordneten gestellt worden. Es ist diesem Verlangen daher zu entsprechen.

Ich werde diese namentliche Abstimmung gemäß § 66 Abs. 5 letzter Satz durch Namensaufruf durchführen.

Ich bitte die Abstimmenden, sich zum Zwecke der Stimmabgabe nach dem Namensaufruf kurz zu erheben und die gestellte Frage zu beantworten.


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