Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 33

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Meines Erachtens werden die österreichischen Gesamtinteressen, kontrolliert von Hauptausschuß oder EU-Ausschuß, über die Regierungsvertreter sowieso wahrgenommen, und es wäre durchaus von Interesse gewesen, für die Wahl der Parlamentarier vielleicht durch zwei Ermittlungsverfahren verschiedene Wahlkreise zur Verfügung zu stellen, damit eben ein gewisser Regionalismus zum Ausdruck kommt. Das wurde auf die lange Bank geschoben, beziehungsweise dem wurde eine Absage erteilt mit Hilfe der ÖVP. Das wird natürlich auch Konsequenzen haben, denn wie steht es denn tatsächlich mit dem Föderalismus bei den Vertretern der Volkspartei?

Es ist doch fast pervers, wenn zirka sieben Bundesländer bereits Vertretungen, beamtete Vertretungen in Brüssel unterhalten, die Steuergeld kosten, Steuergeld vernichten, auf Proporz aufgebaut sind. Es gibt für mich überhaupt keinen Beweggrund, daß man auf beamteter Ebene föderalismusmäßig agiert, ohne daß es hierzu einen Bedarf gibt. Es gibt ein einziges Beispiel für eine derartige Vertretung in Brüssel, die meines Erachtens sinnvoll ist, und das ist die Gesamttiroler Vertretung in Brüssel, wodurch nunmehr tatsächlich eine Region vertreten wird. Bei derartigen Bestrebungen sollten wir mitmachen, aber sicherlich nicht, wenn es darum geht, Beamte oder sonstige abgehalfterte Politiker in Brüssel zu versorgen. Meines Erachtens nach wurde wieder der Förderalismus außer acht gelassen, der letztlich in der österreichischen Verfassung festgeschrieben ist.

Noch ein Wort zu dieser angeblichen Fristversäumnis der Freiheitlichen, weil hiezu immer wieder sehr viel Unkorrektes eingebracht wurde. Ich habe den Eindruck, daß in Österreich bei derartigen formalen Angelegenheiten tatsächlich mit zweierlei Maß gemessen wird. Wir haben evident – und das ist Faktum – eine Fraktion hier im Haus – nicht die Freiheitlichen, um es der Vollständigkeit halber zu sagen –, die nachgewiesenermaßen verspätet ihren Antrag gestellt hat, die aber keine Probleme hat, ihre Wahlkampfkosten rückerstattet zu bekommen.

Auf der anderen Seite gibt es eine Fraktion, die freiheitliche, die den Antrag korrekt und ordnungsgemäß eingebracht hat, bei der man sich daran aufhängt, ob er eingeschrieben oder nicht eingeschrieben weggeschickt wurde. Man macht ein formales Kriterium daraus. Man zitiert permanent Gutachten, aber nicht vollständig, denn es gibt nämlich nicht nur zwei Gutachten, wie Kollegin Hlavac vorgebracht hat, die sich immer wieder, auch im Ausschuß erkennbar, nur von den Ministerialbeamten belehren läßt, aber offensichtlich keine eigene Meinung hat, sondern es gibt deren mehr. Es gibt auch Gutachten von Universitätsprofessor Winkler und von Universitätsprofessor Haller, die mit ganz gegenteiliger Auffassung in dieser Fristsache argumentieren.

Ich würde nur um eines bitten: daß man, wenn schon diesbezüglich versucht wird, politisches Kleingeld zu verdienen – der Kollege Frischenschlager weiß, wer mit dieser anderen Fraktion, die nachweislich zu spät eingebracht hat, gemeint ist, deswegen lächelt er auch –, wenn schon der Versuch gemacht wird, politisches Kleingeld zu kassieren, wirklich vollständig und ordentlich informiert, gegenüber der Öffentlichkeit und auch hier im Hohen Haus. Das ist die Pflicht eines jeden Abgeordneten, und darum ersuche ich auch diesbezüglich, die Gepflogenheiten des Hauses zu beachten. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.44

Präsident Dr. Heinz Fischer: Das Wort hat Frau Abgeordnete Frieser. Ich erteile es ihr.

12.44

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegen zirka 80 Seiten an Gesetzestext vor betreffend die Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament.

Für uns sollte es viele gute Gründe geben, dieser Regierungsvorlage zuzustimmen, und ich möchte inhaltlich noch ein oder zwei rasch herausgreifen, denn an sich wurde das ja schon ausreichend inhaltsmäßig diskutiert.

Ich möchte festhalten, Kollege Haupt und Kollege Graf: Wir von der ÖVP sind, was die 4-Prozent-Klausel im Zusammenhang mit dem einheitlichen Wahlkreis Österreich betrifft, sehr


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