Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 36

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Ich stelle die einstimmige Beschlußfassung in dritter Lesung fest.

Der Gesetzentwurf ist angenommen .

Dieser Punkt der Tagesordnung ist erledigt.

3. Punkt

Bericht des Bautenausschusses über die Regierungsvorlage (22 der Beilagen): 1. BIG-Gesetz-Novelle (26 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 3. Punkt. Es ist dies der Bericht des Bautenausschusses über die Regierungsvorlage 1. BIG-Gesetz-Novelle in 22 der Beilagen.

Frau Abgeordnete Dr. Maria Fekter ist vom Ausschuß mit der Berichterstattung betraut worden und wird die Beratungen einleiten. – Bitte, Frau Kollegin.

Berichterstatterin Mag. Dr. Maria Fekter: Ich bringe den Bericht des Bautenausschusses über die Regierungsvorlage (22 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das BIG-Gesetz, BGBl. Nr. 419/1992, geändert wird, in der Fassung der 1. BIG-Gesetz-Novelle.

Es ist in Aussicht genommen, im Rahmen der Bundesimmobiliengesellschaft in New York ein Bauwerk errichten zu lassen. Zu diesem Zweck muß das Grundstück in New York in die Anlage A des BIG-Gesetzes aufgenommen werden.

Die Abgeordneten Kurt Eder, Maria Rauch-Kallat, Dr. Maria Fekter und Karl Gerfried Müller brachten einen Abänderungsantrag ein, mit welchem Einvernehmensregelungen getroffen werden und die Universität Klagenfurt der BIG übertragen wird.

Bei der Abstimmung wurde die gegenständliche Regierungsvorlage in der Fassung des Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen.

Weiters traf der Bautenausschuß mit Stimmenmehrheit folgende Feststellung:

Der Ausschuß geht bezüglich des Kulturinstitutes von New York davon aus, daß mit der vorgesehenen Erweiterung der Anlage A des BIG-Gesetzes beziehungsweise der damit verbundenen Übertragung der Errichtung und des Betriebes des Österreichischen Kulturzentrums in New York keine zusätzlichen Budgetbelastungen (mit Ausnahme der Mietzahlungen) verbunden sind. Damit soll insbesondere sichergestellt werden, daß keine Baukostenbeiträge (auch nicht durch Anrechnung auf Mietentgelte) zusätzlich aus dem Budget geleistet werden.

Hinsichtlich der Universität Klagenfurt geht der Ausschuß davon aus, daß zuvor sämtliche in der Anlage A des BIG-Gesetzes enthaltenen Universitätsliegenschaften mit laufenden oder geplanten Neubauten der BIG übertragen wurden. Weiters wird angenommen, daß sich das Land Kärnten und die Stadt Klagenfurt an den Gesamtkosten zuzüglich Umsatzsteuer und Finanzierungskosten des Projektes beteiligen und der Anteil des Bundes maximal 50 Prozent beträgt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Bautenausschuß somit den Antrag , der Nationalrat wolle dem dem schriftlichen Ausschußbericht angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Herr Präsident! Ich bitte, in die Debatte einzugehen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke der Frau Berichterstatterin für ihre Einleitung.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite