einen Kredit aufzunehmen, und ob nicht seitens des Kulturbudgets ein entsprechender Beitrag zur Finanzierung dieses Projektes geleistet werden sollte.
Ich möchte auch nicht verabsäumen, kurz noch die Probleme zu erwähnen, die im Zusammenhang mit der Uni Klagenfurt beziehungsweise der Übertragung an die BIG aufgezeigt wurden, und zwar seitens des Rektors Professor Dr. Dörfler, der durch die Übergabe an die BIG höhere Mietzahlungen befürchtet, die seitens der BIG genannten Baukosten in Höhe von rund 100 Millionen Schilling als Neubau einstuft – mit einer entsprechenden Planungsphase und einer entsprechenden zeitlichen Verzögerung – und aufgrund der Übernahme durch die BIG andere Finanzierungsarten quasi ausschließt. Diverse Finanzierungsmodelle lägen jedenfalls vor, und er hat dies auch in einem Schreiben an den Herrn Bundesminister kundgetan.
Lassen Sie mich – ich komme damit zum Schluß – noch eine Anmerkung machen. Wir wurden, wie ich meine, nicht 16, sondern 14 Stunden vor Einberufung der Ausschußsitzung verständigt. Die Begründung der Frau Staatssekretärin Ferrero-Waldner war, daß letztlich die Bindungsfrist zweier Angebote die Ursache für die rasche Einberufung dieses Ausschusses gewesen wäre. In wenigen Tagen würde – so Ihre Aussage, Frau Staatssekretärin – diese Bindungsfrist ablaufen. Ein im Bautenausschuß anwesender Beamter des Außenamtes stellte fest, daß die Bindungsfrist der Angebote bereits im November 1995 abgelaufen ist.
Sie haben unsere Bereitschaft erkennen können, dann, wenn Not am Mann ist, auch kurzfristig zur Verfügung zu stehen, aber Sie hätten uns dann diesbezüglich auch reinen Wein einschenken können und uns sagen sollen, daß diese Bindungsfrist abgelaufen ist, und Sie hätten auch die daraus resultierende Problematik aufzeigen sollen.
Es ist eine mangelhafte Vorbereitung im Zusammenhang mit der Errichtung dieses Projektes feststellbar. Ich erlaube mir daher, folgenden Entschließungsantrag einzubringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hans Schöll, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann und Kollegen betreffend Begrenzung der Baukosten für die Errichtung des Österreichischen Kulturinstitutes in New York
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird aufgefordert, im Zusammenwirken mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten und dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst
sicherzustellen, daß zur Errichtung des Österreichischen Kulturinstitutes in New York erforderliche Mittel den zuletzt genannten Betrag von 18 Millionen US-Dollar nicht übersteigen,
dafür zu sorgen, daß die Nutzung des Österreichischen Kulturinstitutes nach seiner Fertigstellung auf den ursprünglich vorgesehenen Funktionszweck beschränkt bleibt und die wesentliche Teilfinanzierung des Projektes aus Mitteln des österreichischen Kulturbudgets zu veranlassen.
*****
(Beifall bei den Freiheitlichen.)
13.39
Präsident Dr. Heinrich Neisser:
Der von Abgeordneten Dipl.-Ing. Hofmann soeben verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt. Er steht mit in Behandlung.Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist der Abgeordnete Eder. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Ihre Redezeit beträgt maximal 20 Minuten.