Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 176

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Haider, Haidlmayr, Haigermoser, Haller, Haupt, Hofmann;

Jung;

Kammerlander, Kier, Koller, Krüger;

Lafer, Langthaler;

Madl, Meischberger, Meisinger, Mentil, Moser Hans Helmut, Motter;

Nußbaumer;

Ofner, Öllinger;

Partik-Pablé, Peter, Petrovic, Povysil, Prinzhorn, Pumberger;

Reichhold, Rosenstingl, Rossmann, Ruthofer;

Salzl, Schaffenrath, Scheibner, Schmidt, Schöggl, Schreiner, Schweitzer, Stadler, Stoisits;

Trattner;

Van der Bellen;

Wabl, Wenitsch.

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. Da eine Abstimmung in zweiter Lesung neuerlich durchgeführt wurde, ist eine dritte Lesung erforderlich.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit.

Ich halte ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

14. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (496 der Beilagen): Protokoll über den Beitritt der Regierung der Republik Österreich zu dem Übereinkommen von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der BENELUX-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, in der Fassung der Protokolle vom 27. November 1990, 25. Juni 1991 und 6. November 1992 über den jeweiligen Beitritt der Regierungen der Italienischen Republik, des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik sowie der Griechischen Republik (541 der Beilagen)

15. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (501 der Beilagen): Übereinkommen über den Beitritt der Republik Österreich zu dem am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichneten Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der BENELUX-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, dem die Italienische Republik, das Königreich Spanien und die Portugiesische Republik sowie die Griechische Republik jeweils mit den Übereinkommen vom 27. November 1990, vom 25. Juni 1991 und vom 6. November 1992 beigetreten sind samt Schlußakte,


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