vor, daß Familienmitglieder, vom Kind angefangen bis zur Großmutter, im Affekt, unter Alkoholeinfluß oder aufgrund eines psychischen Kurzschlusses ins Jenseits befördert werden.
Meine Damen und Herren! Waffenwunsch und Waffenbesitz sind männliche Domänen. Morde mit Waffen werden auch in erster Linie von Männern begangen. Der Grund für diese Taten ist sehr oft Sucht, die die Persönlichkeit verändert – der Alkohol spielt dabei eine sehr große Rolle –, aber nicht nur Sucht, sondern auch das Fehlen von sozialer Kompetenz. Das Verständnis, daß Konflikte ein Teil unseres Lebens sind, und die Fähigkeit, damit umzugehen, sollten eigentlich selbstverständlich sein. Doch oft fehlen leider Einfühlungsvermögen und Gesprächsfähigkeit.
Die psychische Stabilität ist Voraussetzung dafür – das wissen wir alle –, daß wir mit Krisen umgehen können. Daß dieses Faktum nun vor Erwerb und Besitz eines so gefährlichen Instruments, wie die Waffe es darstellt, geprüft wird, ist eigentlich logische Konsequenz. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schieder: Sehr richtig!)
Ich verstehe auch gar nicht die Ängste um den psychologischen Test, der nun vorgesehen ist. Ich danke aber von dieser Stelle aus allen, die an diesem Gesetz mitgewirkt haben. Es ist ein Gesetz, dem ich gerne zustimmen werde. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Tichy-Schreder. )
23.44
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Debatte.Wir treten nun in das Abstimmungsverfahren ein.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 543 der Beilagen.
Es liegen Abänderungsanträge der Abgeordneten Elmecker und Ofner vor. Wir werden getrennt abstimmen.
Wir stimmen zuerst über die von den Abänderungsanträgen betroffenen Teile und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile ab.
Abgeordneter Dr. Ofner hat einen Abänderungsantrag betreffend Art. I § 25 Abs. 6, § 47 Abs. 4 sowie § 49 erster Satz eingebracht.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag des Abgeordneten Dr. Ofner zustimmen, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.
Ich lasse nun über Art. I § 25 Abs. 6, § 47 Abs. 4 und § 49 erster Satz in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die damit einverstanden sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle fest: Das ist mit Mehrheit angenommen.
Als nächstes gelangen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Elmecker, Platter betreffend Art. IV Z. 7 § 94 Abs. 3.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag der Abgeordneten Elmecker, Platter zustimmen, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist mit Mehrheit so beschlossen.
Nun lasse ich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfs samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die damit einverstanden sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Diese Teile des Gesetzes sind mit Mehrheit beschlossen.