Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 20

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Nein, Herr Abgeordneter, es wird keine personellen Konsequenzen geben, sondern es wird dort, wo dies erforderlich erscheint, Konsequenzen, was die Struktur der Führung betrifft, geben, aber kein Köpferollen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage? – Frau Dr. Partik-Pablé.

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Minister! Wir haben schon im Ausschuß über dieses Problem beziehungsweise über den Bericht gesprochen. Ich habe damals schon festgestellt, daß in diesem Bericht sehr häufig steht: Wir wurden informiert, daß diese und jene Mißhandlung geschehen ist.

Sind Sie dem eigentlich nachgegangen, wer diese anonymen Informanten waren, ob das seriöse Leute waren oder ob das nur Gerüchte waren, denen die Kommission gefolgt ist?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Frau Abgeordnete! Die von Ihnen jetzt hier angeregte Nachgehensprüfung ist in dieser Form nicht möglich. Wir haben aber in jedem Fall, in dem bestrafbares Handeln vorgeworfen worden ist, die erforderlichen Erhebungen gepflogen und Strafanzeige erstattet.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Abgeordneter Freund.

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Bundesminister! Es gibt natürlich schwarze Schafe bei der Polizei und auch bei anderen Exekutivdienststellen. Ich frage Sie als Innenminister: Was tun Sie, um unsere Exekutive vor ungerechtfertigten Vorwürfen zu schützen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Eine der Maßnahmen, wenn auch die relativ härteste, habe ich gerade in der Beantwortung der Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Partik-Pablé erwähnt. Es ist in allen Fällen, in denen strafbares Verhalten Beamten der Exekutive vorgeworfen wird, notwendig, Strafanzeige zu erstatten, um eine unabhängige Prüfung durch andere Organe als uns selbst zu gewährleisten. Das ist sozusagen das härteste Mittel, dem sich die Exekutive insgesamt aussetzt.

Im übrigen geht es darum, in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist, und dort, wo Anhaltspunkte dafür bestehen, daß das Verhalten der Exekutivorgane nicht korrekt ist, das Erforderliche zu veranlassen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Stoisits, bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Bundesminister! Aus Informationen des Innenministeriums ist uns bekannt, daß sich bis zum 1. Dezember 1996 zirka 13 000 Personen in Österreich in Schubhaft befunden haben, davon aber nur 9 000 abgeschoben wurden. Was ist mit den restlichen 4 000? Waren die zu Unrecht in Schubhaft? Was ist mit ihnen passiert?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Die restlichen Personen sind entweder noch nicht abgeschoben oder zum Teil auch aus der Schubhaft wieder entlassen worden, wobei dies nicht notwendigerweise darauf schließen läßt, daß sie zu Unrecht in Schubhaft waren. Denken Sie bloß an den Extremfall, in dem letztendlich eine Abschiebung innerhalb der für die Verhängung der Schubhaft maßgeblichen Fristen nicht bewirkt werden kann oder bewirkt werden konnte.


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