Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 90

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Faktum ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß die Koalition davon ausgegangen ist, eine Privatisierung in der österreichischen Bankenlandschaft herbei- und die Politik zurückzuführen. Faktum ist allerdings, daß Ihnen dies nicht gelungen ist. Ganz im Gegenteil: Von einer Privatisierung kann überhaupt keine Rede sein! Das einzige, was Sie hier geschaffen haben, ist nichts anderes als ein Umbau in den politischen Machtstrukturen die Banken betreffend. Diesbezüglich gibt es eine Fülle von Beweisen, die beredtes Licht darauf werfen, daß in Wirklichkeit lediglich eine Scheinprivatisierung vorgenommen wurde, so etwa die Treuhänderlösung.

Ich darf darauf hinweisen, daß es schon ein Widerspruch in sich ist, einerseits einen Treuhänder zu bestellen, andererseits davon auszugehen, daß der Treuhänder ein Eigenleben führt. Faktum ist, daß ein Treuhänder, wenn er nicht weisungsfrei gestellt ist, den Weisungen des Treugebers unterliegt, aber selbst dann, wenn er weisungsfrei gestellt ist, den schlüssigen Auftrag zum Nutzen des Treugebers erfüllen muß. Im gegenständlichen Fall ist es eindeutig so, daß der Treuhänder sein Stimmverhalten auf die AVZ abstimmen wird und daß er wahrscheinlich im Gleichklang mit ihr abstimmen wird. Man soll sich nicht der Illusion hingeben, daß der Treuhänder quasi ein Deus ex machina ist, der nur nach rechtsstaatlichen Prinzipien handelt. Er wird im Sinne seines Treuhandauftrages vorgehen und wird zweifellos den Willen der Treugeber – wie wir gehört haben, sind das Häupl und Görg – erfüllen.

Dazu kommt, daß die AVZ gemeinsam mit der Wiener Städtischen selbst nach dem Koalitionsübereinkommen noch immer über eine Mehrheit von insgesamt mehr als 25 Prozent in der Bank Austria verfügen wird und daher insgesamt der größte Eigentümer ist. Es ist daher eine Illusion, meine Damen und Herren von der ÖVP, zu glauben, daß die Sozialdemokratie ihre Machtstrukturen aus der Bank Austria zurückgezogen hat.

Aber Ihnen, meine Damen und Herren von der Volkspartei, ist es ja in Wahrheit gar nicht um eine Privatisierung gegangen. Erst gestern haben Sie den Beweis in Oberösterreich erbracht, daß Ihnen die Privatisierung lediglich ein Lippenbekenntnis wert ist. Unser Landesrat Achatz hat in der Regierungssitzung den Antrag gestellt, die noch nicht privatisierten 51 Prozent der Landeshypothekenanstalt in Oberösterreich zu privatisieren. Meine Damen und Herren, vielleicht wissen Sie es, ich möchte Sie nicht länger auf die Folter spannen: Selbstverständlich ist dieser Antrag abgelehnt worden. Keine Privatisierung!

Ich komme zum Schluß. Es wurde schon gesagt, es ist eine Tragödie, die da eingetreten ist. Herr Kollege Kostelka hat die Metapher mit der Palme gebracht und die ÖVP-Abgeordneten und ÖVP-Politiker aufgefordert, sich wieder zurückzuziehen, langsam wieder von der Palme herunterzukommen. Die ÖVP ist dieser Aufforderung nachgekommen, aber nicht durch einen Rückzug, sondern durch den freien Fall. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Stadler: Bauchlandung!)

19.06

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächster zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister. Ich erteile es ihm.

19.06

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Herr Präsident! Ich bin in einigen Fällen direkt angefragt worden und möchte darauf kurz antworten.

Zum einen hat Abgeordneter Heindl die Fragen des Exportes angesprochen und die aus möglichen Mittelverwendungen erfolgende Intensitätssteigerung. Ich möchte dem Hohen Haus schon mitteilen, daß nach den letzten vorliegenden Statistiken unsere realen Exporte im letzten Jahr um 10 Prozent gestiegen sind, daß die Förderungsverbindlichkeiten der Kontrollbank mit etwa 10 Milliarden einen Höchststand erreicht haben und daß der Export momentan auch der wirkliche Träger unserer zwar relativ maßvollen, aber doch bestehenden Konjunktur ist. Daher bitte ich, das auch einmal sagen zu dürfen.

Zweiter Punkt: Abgeordneter Stadler hat mich auf die Frage der Minderheitsaktionärsentschädigung angesprochen. Ich kann nur darauf hinweisen, daß nach den in den Ländern, die diese Art von Entschädigung haben, geltenden Regeln im Regelfall entweder von einem Medianwert


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