Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 46

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teil: Wir haben mit dem Richtwertsystem jetzt ein Modell, das marktkonform genau die Zielsetzung erreicht hat, die wir angestrebt haben, nämlich im Hochpreissegment die Mieten drastisch zu drücken. Sie können beobachten, daß auf dem heutigen Mietmarkt die Preise, die noch vor fünf Jahren erzielbar waren, nicht mehr erreichbar sind, und mit dem Richtwert konnte erreicht werden, daß im schlechteren Kategoriebereich die Mieten sich – zugegebenermaßen – zwar erhöht haben, aber auf ein Niveau, mit dem die Erhaltung der Häuser gewährleistet ist.

Diese Flexibilität, die wir in der Befristung jetzt erlauben werden, wird auch mehr Mobilität bringen, das heißt, es kommen mehr leerstehende Wohnungen auf den Markt, Frau Kollegin Petrovic. Und ich glaube, das ist die Zielsetzung, die wir haben wollen. Es ist Vergeudung von volkswirtschaftlichem Vermögen, wenn wir aufgrund der restriktiven Gesetzgebung, die Sie sich wünschen, leerstehende Wohnungen haben! Es ist viel besser für Menschen, die Wohnungen suchen, wenn der Markt auch genug Wohnungen zur Verfügung stellt. (Beifall bei der ÖVP.)

Der voraussehbare Eigenbedarf, der sehr oft gegeben ist, wird in Hinkunft durch die Befristungsmöglichkeit abgedeckt werden können. Bedauerlicherweise ist aber die sehr restriktive Judikatur zum Eigenbedarf bisher nicht befriedigend. Das dringende Wohnbedürfnis dessen, dem die Wohnung gehört, wird in der Judikatur nicht wirklich dem Gesetzestext entsprechend gewürdigt. Der § 30 Abs. 2 Z 8 wird nicht im Sinne dessen, was der Gesetzgeber sich gewünscht hat, angewandt. Ich hoffe, daß wir in weiteren Beratungen doch zu einer Lösung kommen, die es ermöglicht, daß derzeit leerstehende Wohnungen, die aus Angst, sie bei Eigenbedarf nicht nützen zu können, bisher noch nicht vermietet werden, dann auch auf den Markt kommen.

Frau Kollegin Petrovic! Zur Abschlagsregelung bei der 40prozentigen Mietzinsreserve möchte ich hier schon erwähnen, daß wir heute in keinster Weise eine steuerliche Begünstigung beschließen. Bedauerlicherweise ist es uns nicht gelungen, diesbezüglich eine Harmonisierung zwischen Steuerrecht und Zivilrecht zu schaffen, sondern wir können nur im Zivilrecht nachziehen, das reparieren, was im Steuerrecht derzeit bereits geltendes Recht ist.

Es ist nämlich verfassungswidrig, Frau Kollegin Petrovic, wenn Sie einen Steuerzahler einerseits verpflichten, sein Geld, seine Mieteinnahmen zu versteuern und diese Steuer dem Finanzminister abzuliefern, und ihn gleichzeitig auch zivilrechtlich verpflichten, das gesamte Geld mit dem zur Steuer veranlagten Betrag in die Mietzinsreserve einzubringen. Er hat das Geld nur einmal eingenommen, und man kann ihn nicht doppelt verpflichten, es einerseits als Steuer zu bezahlen und andererseits in die Mietzinsreserve einzubringen. Daher haben wir hier nur den verfassungskonformen Zustand hergestellt.

Bedauerlicherweise ist es uns nicht gelungen, eine Harmonisierung, die auch den Mietern zugute kommt, indem sie das Geld für die Erhaltung der Häuser bewahrt, im Steuerrecht zu berücksichtigen. Daher bringe ich nachfolgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Walter Schwimmer, Kurt Eder und Genossen im Zusammenhang mit der Debatte zum Bericht des Justizausschusses (573 der Beilagen) betreffend die Regierungsvorlage (555 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem das Mietrechtsgesetz 1975 und die Zivilprozeßordnung geändert werden

Um die Erhaltung von Miethäusern zu gewährleisten, ist eine Akkordierung von Zivil- und Steuerrecht hinsichtlich der Mietzinseinnahmen unumgänglich notwendig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:


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