Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 54

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Wohnung investieren: durch einrichten, neu tapezieren, ausmalen et cetera – jeder, der schon einmal in dieser Situation war, weiß das, und es war ja schon jeder in dieser Situation, weil es jeden Menschen unmittelbar betrifft und in seinen Lebensbereich eingreift –, nun auch eine bestimmte Sicherheit, auch wenn es ein befristeter Vertrag ist, nicht, so wie es früher mit den halbjährigen Befristungen war, ein "Stadtnomade" werden zu müssen.

Auf der anderen Seite ist auch klargestellt, daß der vom überwiegenden Teil des politischen Spektrums, von der überwiegenden Mehrheit nach wie vor aufrechterhaltene Grundsatz, daß die erwünschte Variante die unbefristete Miete ist, durchaus auch in diesen gesetzlichen Regelungen, die jetzt neu kommen, festgeschrieben ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zusammenfassend – meine Redezeit geht zu Ende, ich komme daher zum Schlußsatz – bin ich der Überzeugung, daß man dieser Novelle heute durchaus mit gutem Gewissen zustimmen kann. Wir werden das als sozialdemokratische Fraktion dieses Hauses auch tun, in der Überzeugung, daß dadurch ein weiterer guter Schritt zu einer vernünftigen Entwicklung im Bereich des gesamten Wohnrechtes geschaffen wird.

Man wird sich in Zukunft einige Dinge noch überlegen müssen. Insbesondere werden wir in Verhandlungen mit dem zuständigen Finanzressort eintreten müssen, damit nicht vielleicht schwer argumentierbare gebührenrechtliche Fragen auftreten und daß dann, wenn man verlängert, die Leute nicht zu viel an Vertragsgebühren zu bezahlen haben. Aber das ist eine Frage des Gebührenrechtes, und da werden wir schauen, daß wir im Einvernehmen mit dem Finanzressort möglicherweise für Mieten von Wohnungen eine Deckelung einführen können. Ich kündige an, daß meine Fraktion sich auch diesbezüglich bemühen wird. – Herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ.)

11.55

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Das Wort hat nunmehr Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte. Sie haben eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 4 Minuten angegeben.

11.55

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Hohes Haus! Wir Freiheitliche verkennen nicht, daß die heute zur Beschlußfassung anstehende Novelle durchaus gute Ansätze hat. Ich glaube, daß das in erster Linie dem Justizministerium zu verdanken ist und den Äußerungen des Justizministers im vergangenen Herbst, die geeignet waren, einen entsprechenden Druck auf die Koalitionsparteien zu entwickeln, damit das drohende "Mietnomadentum", "Stadtnomadentum" hintangehalten wird.

Einerseits ist die Rechtssicherheit für die Vermieter gewährleistet, die seinerzeit darauf vertrauen durften, daß ein auf drei Jahre befristeter Vertrag auch tatsächlich drei Jahre dauert, andererseits wurden Möglichkeiten geschaffen, daß eine Verlängerung dieser Befristung bis zu zehn Jahren erfolgen kann und dann mit Option auch noch um ein weiteres Jahr.

Das sind durchaus positive Ansätze. Ich habe aber bereits im Ausschuß erwähnt, daß durch diese Novelle die Mietrechtsproblematik keineswegs einfacher, übersichtlicher und leichter handhabbar wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr zentrale Fragen, steuerliche Fragen und auch Fragen des Gebührenrechtes, wurden mit dieser Novelle nicht gelöst. Ich denke da zunächst an die Mietzinsrücklage. Wir wissen ja, daß durch das Belastungspaket des vergangenen Jahres die Vermieter gezwungen sind, die Mietzinsrücklage bis zum 31. Dezember 1998 aufzulösen. Ich habe Ihnen im Ausschuß gesagt, daß es eine Vielzahl von Häusern gibt, die in einem ordentlichen Zustand sind, sodaß die Rücklagen nicht mit Investitionen auflösbar sind. Und ich darf darauf verweisen, daß nach der derzeitigen Gesetzeslage Investitionen nur dann gegen die Rücklage aufgelöst werden können, wenn diese Investitionen Instandsetzungsmaßnahmen betreffen. Instandsetzungsmaßnahmen bei sanierten Häusern ergeben aber keinen Sinn.

Der Ausweg kann nur in die Richtung gehen – und ich habe in persönlichen Gesprächen diesbezüglich bei der ÖVP Gehör gefunden –, daß die Auflösung auch dann stattfinden kann,


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