Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 160

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Zur Diskussion, zur Auseinandersetzung über "Mehr Privat und weniger Staat!", die immer wieder geführt wird – auf der einen Seite das Kapitaldeckungsverfahren, auf der anderen Seite das Umlageverfahren, das nicht mehr sicher zu sein scheint –, verweise ich nur auf Erfahrungen aus dem "Schweizer Modell"; vielleicht wird bei einem anderen Thema hier noch davon die Rede sein. Mit dem "Schweizer Modell" gibt es zehnjährige Erfahrungen, die nicht unbedingt zu den Erfolgen zählen, die manche immer als solche hinzustellen versuchen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.39

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist als nächster Herr Abgeordneter Meisinger. – Bitte, Herr Abgeordneter. Kommen Sie mit 4 Minuten aus? – Versuchen wir es.

19.39

Abgeordneter Josef Meisinger (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Ich nehme heute in bezug auf den Sozialbericht zu einem Bereich Stellung, der noch nicht angesprochen wurde, und zwar zur Beschäftigungspflicht gegenüber begünstigt Behinderten.

Mit Ende 1995 gehörten dieser Gruppe 66 087 Personen an. Insgesamt ist dieser Beschäftigungspflicht zu 59 Prozent in den Betrieben nachgekommen worden. Dann heißt es weiter, daß beim Bund von 7 500 Pflichtstellen rund 1 400 nicht besetzt wurden, das wären 81 Prozent. An dieser Stelle beginnt man in diesem Bericht nicht ganz die Wahrheit zu sagen, denn die derzeitige Gesetzeslage bevorzugt den öffentlichen Dienst, indem bei der öffentlichen Hand nur jeder 31. begünstigte Behinderte beschäftigt werden muß, in der Privatwirtschaft jedoch jeder 26. Das ist eine 20prozentige Begünstigung, und diese ist ehemöglichst auszugleichen.

Außerdem bekommen jene Dienstgeber, die darüber hinaus Behinderte beschäftigen, pro zusätzlich Beschäftigtem eine Ausgleichstaxe. Das waren im Jahre 1994 zirka 53 Millionen Schilling. In erster Linie betraf das den öffentlichen Dienst aufgrund der besonderen Begünstigung, die die Gesetzeslage vorschreibt.

Da versteigt sich jetzt der sozialistische Behindertensprecher Guggenberger zu einer wirklich doppelbödigen Ankündigungspolitik, die nicht mehr zu überbieten ist. Er schreibt in der Zeitschrift "Domino", er wäre gegen Privilegien bei behinderten Beschäftigten nach dem Behinderteneinstellungsgesetz; in Bund, Ländern und Gemeinden sei die Besserstellung durch nichts zu rechtfertigen und müsse daher schleunigst abgeschafft werden.

Ich möchte Herrn Abgeordneten Guggenberger daran erinnern, daß wir Freiheitlichen das schon vor Jahren vorgeschlagen haben, er uns aber damals mit niedergestimmt hat. Ich frage mich: Wir kommt er jetzt dazu, in doppelzüngiger Art, in mieser Art öffentlich in einer Behindertenzeitschrift solches zum besten zu geben? (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Er versteigt sich dann noch zu einer weiteren Forderung, indem er schreibt: Wir müssen die Pflichtzahl von 25 Prozent auf 20 Prozent reduzieren, um dadurch mehr behinderte Menschen in Beschäftigung zu bringen.

Abgeordneter Guggenberger verlangt damit von der Privatwirtschaft wieder eine zusätzliche 20prozentige Belastung, etwas, was wir Freiheitlichen entschieden ablehnen!

Wir Freiheitlichen verlangen mit allem Nachdruck vorerst die Gleichbehandlung mit den Gebietskörperschaften, also mit Bund, Ländern und Gemeinden, die eine 20prozentige Besserstellung haben. Diese ist gegenüber der Privatwirtschaft auszugleichen – und nicht generell eine Ausweitung um weitere 20 Prozent auf 20 Personen zu verlangen.

Weiters sollten in Zukunft auch kirchliche Institutionen, Gewerkschaften, Sozialversicherungen, halbstaatliche Betriebe und Banken ihrer moralischen Pflicht nachkommen (Beifall bei den Freiheitlichen), die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtzahlen einzuhalten – und sich nicht, wie häufig üblich, über Ausgleichstaxenzahlung in Höhe von zirka 2000 S pro Monat und Nichteingestellten davonstehlen.


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