Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 162

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Ich fordere die Frau Bundesministerin auf, im Bereich der Behinderteneinstellung raschest eine Gleichstellung des öffentlichen Dienstes mit der Privatwirtschaft herzustellen – außer Sie wollen in den alten sozialistischen Gleisen weiterfahren und einer Benachteiligung der privaten Wirtschaft weiterhin das Wort reden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.48

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung mit einbezogen.

Zu Wort gemeldet hat sich als nächste Frau Abgeordnete Sophie Bauer. – Bitte.

19.48

Abgeordnete Sophie Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich müßte man auf die Ausführungen des Abgeordneten Meisinger eine Antwort geben. (Abg. Gaál: Na net!) Aber dessen ist er nicht würdig, denn außer jene, die wirklich schon sehr viel für Behinderte geleistet haben, massiv anzugreifen, fiel ihm nichts ein. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute auch den Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion auf dem Gebiet des Bundesbedienstetenschutzes im Jahre 1994. Dazu möchte ich feststellen, daß die Überprüfungen in Form von nicht angekündigten Besichtigungen durchgeführt wurden. Im Berichtsjahr 1994 wurden insgesamt 843 Dienststellen besucht. Es haben sich 2 171 Unfälle ereignet, wovon zwei leider tödlich ausgegangen sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Arbeitsinspektion wurde zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der Bundesbediensteten eingesetzt. Die Arbeitsinspektoren stellen Mängel am Arbeitsplatz fest, und sie sind auch in der Lage, Empfehlungen zu geben oder an Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel mitzuwirken. Die Arbeitsinspektion soll mit ihrer Erfahrung und ihrem Wissen, den Dienstnehmerschutz betreffend, zur Unfallverhütung beitragen.

Für mich als Betriebsrätin ist es sehr wichtig, daß die Kontrollen der Arbeitsinspektion auch weiterhin unangemeldet erfolgen (Beifall bei der SPÖ ), denn bei einer Voranmeldung der Arbeitsinspektoren würden zum Beispiel Arbeitsplätze, an denen der Arbeitnehmerschutz nicht gewährleistet ist, in der Zeit der Kontrolle stillgelegt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es muß für uns alle oberstes Gebot sein, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit der Dienstnehmerschutz gewährleistet ist.

Ich möchte jetzt noch kurz auf den Antrag der Abgeordneten Kier und Genossen betreffend Aufhebung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes eingehen. Als Gewerkschafterin verwahre ich mich natürlich gegen eine solche Aufhebung, denn es ist gerade in den letzten Jahren für die ArbeitnehmerInnen Wesentliches verändert und verbessert worden, und es müssen auch weiterhin Verbesserungen erzielt werden. Es kam auch durch die Anpassung an die EU-Richtlinien zu positiven Veränderungen, allerdings: Ein ArbeitnehmerInnenschutzgesetz für den öffentlichen Dienst ist noch offen. – Ein Abrücken vom bestehenden ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist für uns Sozialdemokraten undenkbar.

Ich möchte den verantwortlichen Damen und Herren im Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die gute Darstellung des Berichtes der Arbeitsinspektion herzlichen Dank sagen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.52

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Als vorläufig letzter Redner hiezu gelangt nunmehr Abgeordneter Dr. Pumberger zu Wort. – Herr Abgeordneter, bitte. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung.

19.52

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Sozialbericht, der uns vorgelegt wurde, ist wieder sehr umfangreich. Es freut mich, daß Herr Kollege Öllinger in einem Antrag


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