Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 44

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ausdrücklich möchte ich auf die nunmehr bessere Möglichkeit hinweisen, Schmerzen zu behandeln. Wir wissen, daß ungefähr 5 Prozent der Bevölkerung Schmerzen hat. Es gibt zirka 80 000 Krebskranke, die entsprechend behandelt werden müssen. Diesbezüglich sind bessere Bedingungen geschaffen worden, und wir haben jetzt die Möglichkeit, diesen Menschen echt zu helfen. Die Bereitschaft der Ärzte jedoch, diese Mittel auch wirklich zu verschreiben, muß mehr gefördert und gefordert werden. Darüber hinaus ist es einfach unmenschlich und medizinisch nicht vertretbar, daß diese Menschen leiden müssen. Ich bin froh, daß diese Schmerztherapie jetzt möglich ist. Man diskutiert sogar darüber, bei rheumatischen Beschwerden oder bei Ischias Opiate zu geben; davon war kürzlich bei einem Schmerzkongreß in Salzburg die Rede. (Abg. Dr. Ofner: Das wird aber nicht auf dem Karlsplatz stattfinden!) – Nein, aber in den Ordinationen.

Wir müssen insofern Vorsorge treffen – und ich glaube, da sind wir aufgerufen: wir als Eltern –, daß wir nicht den Kindern bereits streßbezogen irgendwelche Beruhigungs- oder Schlafmittel geben. Ich glaube, daß wir verhindern sollten, daß diese Medikamente bereits in der Kindheit gegeben werden, was jetzt häufig der Fall ist.

Durch dieses Gesetz können die in Chemielabors am Reißbrett kreierten Drogen jetzt nicht mehr diese Zusammensetzung haben und dadurch bereits außerhalb des Bereichs der Suchtmittel fallen, sondern verboten werden. Die vorliegende Novelle des Suchtgiftgesetzes soll dieses Schlupfloch für Drogenhersteller ein für allemal schließen.

Ich habe immer die Meinung vertreten – und dafür bin ich auch öfters angegriffen worden –, daß Drogensüchtige wie Kranke zu behandeln sind, daß aber jene, die mit dieser Krankheit ihre Geschäfte treiben, von der vollen Härte der Justiz erfaßt werden sollten. (Beifall bei der ÖVP.) Das ist nichts Neues, das wissen wir, und das war auch bisher gang und gäbe. Durch dieses Gesetz wird eine wesentliche Voraussetzung für eine verbesserte Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität national und international geschaffen sowie ein weiterer Schritt in der Bekämpfung der Drogensucht in Österreich gesetzt. Wir von der ÖVP haben aber gefordert, daß nicht nur dieses Gesetz beschlossen wird, sondern daß es auch Begleitmaßnahmen dazu geben muß:

Erstens: Ausbau der Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen und die budgetäre Absicherung solcher Maßnahmen.

Zweitens: Förderung der Grundlagenforschung in Drogentherapie und Suchtverhalten. Wir wissen nicht, warum der eine süchtig wird und der andere nicht.

Drittens fordern wir als gesetzbegleitende Maßnahme die Einrichtung eines Suchtbeirates, wie das in Vorarlberg bereits der Fall ist.

Viertens: die aktive Teilnahme Österreichs an den EU-Programmen der Drogenbekämpfung.

Fünftens: Einbeziehung der schulischen und außerschulischen Jugenderziehung in die Aufklärungs- und Vorsorgearbeit. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.26

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte, Frau Abgeordnete.

11.27

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Frau Ministerin! Herr Minister! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Regierungsvorlage 110 der Beilagen vom 26. Mai 1996 war grundsätzlich doch in einigen Punkten ein Stück Liberalisierung in der österreichischen Suchtgiftpolitik. Leider wurde dieses Stück Liberalisierung in einem Abänderungsantrag, der uns nur wenige Stunden vor Beginn der Ausschußsitzung von der SPÖ und von der ÖVP vorgelegt wurde, wieder zunichte gemacht. Der in der Regierungsvorlage von Mai 1996 enthaltene und grundsätzlich zu begrüßende Ausbau des Grundsatzes "Therapie statt Strafe" wurde durch diesen Abänderungsantrag, der übrigens 22 Seiten umfaßte, und durch die Ausschußfeststellung von SPÖ und ÖVP wieder demontiert.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite