Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 60

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haben, sie von Anfang an bewußt ausgeschaltet zu haben aus diesen Vorgängen, meine Damen und Herren. Wir Freiheitliche können vor dieser Vorgangsweise nur warnen. Sie erscheint uns wirklich bedenklich! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir werden aber auch auf eine umfassende rechtliche und politische Absicherung im internationalen Raum achten müssen. Wir dürfen nicht erwarten, auf Dauer als Trittbrettfahrer im luftleeren Raum dort teilnehmen zu können und zu dürfen, wo wir es uns selber aussuchen können, wo wir das wollen, wo es uns attraktiv erscheint und wo wir es für nicht gefährlich halten. Wir werden eingebunden sein müssen in die internationale Gemeinschaft – auch in militärischen Dingen. Davon bin ich fest überzeugt, und ich zweifle daran, daß irgend jemand hier im Haus, der Gegenteiliges behauptet, das auch wirklich glaubt.

Eines möchte ich zum Abschluß schon noch sagen: Die Neutralität an und für sich ist kein Wert, weder ein positiver noch ein negativer. Die Neutralität war einmal die Ausrede der Schwachen, die nirgends mitreden haben dürfen – das ist die Wurzel der Neutralität –, nicht mitreden haben können und daher auch nicht mitreden haben dürfen. Die Neutralität ist ein gütiges Geschick einzelner, sich herauszuhalten, wenn es tatsächliche Konflikte gibt. Sonst ist es gar nichts! Eine Lebensphilosophie, eine positive Lebensphilosophie ist Neutralität nicht, denn sie bedeutet, daß man sich auch der Wertungen enthält, und das werden wir beachten müssen. Wir werden aufhören müssen, den Leuten einzureden, Neutralität sei etwas abstrakt Positives, dem man "immerwährend" – unter Anführungszeichen – nachzuhängen habe. Das ist falsch, und das ist ein Spiel mit gezinkten Karten! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.35

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Donabauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

12.35

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Dieses Jahrhundert ist von Veränderungen geprägt, deren Dimension und Schnelligkeit wir oft nicht abschätzen können. Das führt auch zu Ängsten, das führt auch zu Unsicherheiten – keine Frage. Deshalb verstehe ich auch, daß wir gerade bei neuen Entwicklungen besonders kritisch sind. Aber jeder, der sich auf diese heutige Diskussion gut vorbereitet hat, muß wissen, daß wir heute ein sehr wichtiges Gesetz beschließen, da die bisher geltende Rechtslage den heutigen Erfordernissen keinesfalls mehr entspricht.

Mein Vorredner hat gemeint, daß mit diesem Gesetz etwas geschaffen wird, das den Regierenden mehr Handlungsfähigkeit ermöglicht und womit die Opposition leichter ausgeschaltet werden könnte. Ich halte diese Begründung für absolut unnotwendig und unpassend, denn derartige Einsätze werden immer mit Sorgen und Krisen verbunden sein, und daher wird jede Regierung dafür sorgen, daß ein möglichst breiter Konsens für solche Maßnahmen gefunden wird.

Ich glaube, wir müssen hier realistisch sein. Es ist bereits gute Tradition, daß unser Land an Hilfsmaßnahmen, welcher Art auch immer, in anderen Ländern beteiligt ist. Dieses Gesetz hat zum Inhalt, daß wir in Zukunft umfassende Hilfe anbieten wollen, daß wir bedarfsorientiert, rasch, aber überlegt entscheiden können.

In § 1 dieses Gesetzes ist in den Ziffern 1 bis 4 sehr klar umrissen, um welche Einsätze es geht, nämlich um eine solidarische Teilnahme an verschiedenen Maßnahmen. In § 2 geht es um funktionstüchtige Entscheidungsmechanismen. Da heißt es, daß die Regierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß entscheiden kann, daß es nur im Krisenfall eine Sofortentscheidung gibt.

Meine Damen und Herren von den Oppositionsparteien, die Sie heute hier Bedenken angemeldet haben: Sie sind ja im Hauptausschuß vertreten, Sie werden dort teilnehmen, Sie können dort teilnehmen und würden auch die notwendigen parlamentarischen Maßnahmen einleiten, wenn Sie es für notwendig und richtig erachten. Daran zweifelt doch überhaupt niemand.


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