Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 32

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Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters haben die Abgeordneten Anschober und Genossen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Untersuchungsausschuß zu folgendem Thema einzusetzen:

Verantwortlichkeit von Mitgliedern der Bundesregierung im Zusammenhang mit der freien Ausreise der Täter betreffend den Mord an dem damaligen Vorsitzenden der kurdischen Bewegung des Iran Dr.  Abdul Rahman Ghassemlou und seiner zwei Vertrauten, insbesondere, ob und welche Weisungen angesichts der Drohungen von seiten des Iran, "die Unterlagen über die illegalen österreichischen Waffenlieferungen im ersten Golfkrieg" preiszugeben – wie vom ehemaligen Präsidenten Bani-Sadr behauptet – erteilt wurden.

Die Durchführung einer Debatte über diesen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wurde nicht verlangt. Daher findet nach § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Abstimmung darüber nach Erledigung der Tagesordnung statt.

Absehen von der 24stündigen Auflagefrist

Präsident Dr. Heinz Fischer: Um den Punkt 6 der heutigen Tagesordnung in Verhandlung zu nehmen, ist es erforderlich, nach § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung von der 24stündigen Auflagefrist mit Zweidrittelmehrheit im Plenum Abstand zu nehmen.

Es handelt sich dabei um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Frau Abgeordneten Rauch-Kallat (704 der Beilagen).

Wir gelangen zur Abstimmung darüber.

Ich bitte jene Damen und Herren, die damit einverstanden sind, daß wir von der 24stündigen Auflagefrist Abstand nehmen, ihre Zustimmung zu erteilen. – Das ist mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit  – knapp an der Einstimmigkeit vorbei – so beschlossen.

Wir werden daher diesen Punkt in die Tagesordnung aufnehmen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters liegt mir der Vorschlag vor, die Debatten über die Punkte 1 bis 4 der heutigen Tagesordnung zusammenzufassen.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall. Das heißt, das Hohe Haus ist damit einverstanden. Wir werden daher die Punkte 1 bis 4 unter einem debattieren.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialkonferenz haben wir Übereinstimmung über die Dauer der Debatten wie folgt erzielt:

Es wurde eine Tagesblockredezeit von 8 "Wiener Stunden" vereinbart, sodaß sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 120 Minuten, Volkspartei 112 Minuten, Freiheitliche 104 Minuten, Liberales Forum und Grüne je 72 Minuten.

Gibt es gegen diesen Vorschlag Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das so beschlossen.


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