Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 176

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Sie bringen auch nicht zum Ausdruck, wo es wichtige Ziele öffentlicher Verwaltung und wichtige Aufgabenbereiche gibt, von denen nicht abgegangen werden soll, weil Sie meinen, daß es wichtig ist, daß diese durch eine öffentliche Verwaltung erfüllt werden. Sie hinterfragen nicht, auf welchen Gebieten sich die öffentliche Verwaltung in den letzten Jahrzehnten hypertroph entwickelt hat.

Ich könnte Ihnen Beispiele genug nennen! Ich habe versucht, einige solcher Beispiele zu sammeln. Wenn etwa eine Wäschetrockner-Gebrauchsabgabenverordnung im Umfang von 70 oder 80 Seiten und eine ähnliche im selben Umfang für Waschmaschinen erarbeitet wird, in welchen die Verwaltung versucht minutiös Regeln für Geräte zu treffen, die auf einem anderen Wege und durch andere Institutionen schon längst getroffen wurden, dann frage ich mich, ob Sie mit Ihrer Diskussion über den öffentlichen Dienst auf dem richtigen Dampfer sind und in dieser Hinsicht einen richtigen Schritt in die richtige Richtung gehen. (Abg. Dr. Khol: Kollege Öllinger! Schauen Sie auf die Uhr!)

Herr Staatssekretär! Ich möchte abschließend noch folgende Bemerkung machen: Ein Punkt hat bei dieser Novelle völlig gefehlt. Staatssekretär Schlögl hat angekündigt, daß nun betreffend Amtstage und Öffnungszeiten endlich im Interesse der Staatsbürger ernst gemacht wird und daß es lange Öffnungszeiten geben wird. – Ich bemerke jedoch nichts davon! In diesem Entwurf befinden sich keine derartigen Regelungen, obwohl das Herr Staatssekretär Schlögl für dieses Jahr angekündigt hat. Es hat jetzt einen Wechsel an der Spitze der Verwaltung gegeben, und Sie werden jetzt vermutlich wieder von vorne zu verhandeln anfangen.

Die Bürger erwarten sich, daß die öffentliche Verwaltung kundenfreundlicher wird. Herr Staatssekretär! Sie warten schon sehr lange darauf, daß Öffnungszeiten und Amtszeiten endlich so gestaltet werden, daß sie auch für den Durchschnittsbürger wahrnehmbar sind. Er möchte sich darauf verlassen können, wenn er auf ein Amt geht, daß dieses von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr geöffnet ist und nicht etwa eines drei Stunden über die Mittagszeit geschlossen ist und ein anderes Parteienverkehr vielleicht nur irgendwann am Nachmittag hat.

Meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Das wären einige der Punkte, von denen in diesem Entwurf leider keine Rede ist. In der Debatte hier werden vielleicht einige der weiteren Redner auch noch einige fehlende Punkte, die in diesem Entwurf nicht enthalten sind, die in der Debatte aber tangiert wurden, zur Sprache bringen. (Abg. Dr. Kräuter: Bitte, sagen Sie auch immer dazu, was es kostet!) Ich wünsche mir das, weil sich die Beamten, weil sich die öffentliche Verwaltung insgesamt diese Debatte verdient hat. (Beifall bei den Grünen.)

20.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Höchtl. – Bitte.

20.43

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Höchtl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! – Verzeihung: Herr Staatssekretär! (Abg. Mag. Stadler: So falsch liegen Sie nicht, in Bälde wird es soweit sein!) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei diesem Punkt der Tagesordnung gibt es nicht nur eine Gesetzesänderung: Wenn man sich dieses ganze Paket vornimmt und alles zusammenzählt, kann man feststellen, daß insgesamt 27 Gesetze eine Änderung erfahren beziehungsweise viele Bereiche überhaupt erstmals einer Regelung unterworfen werden. Ich möchte mich sehr kurz fassen und nur ganz, ganz wenige Punkte erwähnen, die von den Grünen selbstverständlich nicht erwähnt wurden.

Zunächst halte ich fest: Es hat bisher für die Beamten eigentlich überhaupt keine Obergrenze bei der Tagesdienstzeit gegeben. Sie wird erstmals mit 13 Stunden geregelt. Das wurde, glaube ich, von den betroffenen Personen als notwendig empfunden.

Zweitens wurden die Durchrechnungszeiträume erstmals fixiert, und zwar mit einer Frist von 17 Wochen. Im Durchschnitt dürfen 48 Stunden nicht überschritten werden.

Drittens wurde die Teilzeitmöglichkeit sehr fundamental erweitert. Die Flexibilität wurde so gestaltet, daß jede beliebige Zahl voller Stunden zwischen 50 Prozent und 100 Prozent der Vollbe


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