Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 251

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Bediensteten des Hauses zeigend –: Bei dem mußt du dich auch bedanken! Der hat es auch verdient!)

23.23

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Reichhold. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

23.23

Abgeordneter Ing. Mathias Reichhold (Freiheitliche): Hohes Haus! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ob es ein Freudentag für das Wasser wird, wird letztlich die Vollzugspraxis zeigen. Wir haben unsere Bedenken in einigen Punkten angemeldet, aber ich gebe zu, es sind einige Verbesserungen enthalten. Ich möchte ausdrücklich etwa §12 Abs. 2 und 3 zitieren. Das ist etwas, was auch ich immer wieder gefordert habe, daß man nämlich keine sehr starre Regelungen bezüglich Stand der Technik macht, weil meines Erachtens hiefür unnütz hohe Investitionen zu tätigen sind, deren Kosten in keiner Relation zum Nutzen stehen. (Abg. Schwarzenberger: Dann können Sie ja zustimmen!)

Wir werden in einer getrennten Abstimmung auch klarmachen, welche Bereiche dieses Wasserrechtsgesetzes wir ausdrücklich unterstützen.

Was ich aber in meinem heutigen Debattenbeitrag anreißen möchte – in zwei, drei Minuten kann man das nicht wirklich behandeln –, ist jene Äußerung, die auch Abgeordneter Auer heute hier gemacht hat, daß nämlich einige Mitgliedsländer der Europäischen Union bereits gezwungen sind, ihre Gülle aufzubereiten, damit sie überhaupt ihren Wasserbedarf decken können. Für mich ist daher verständlich, daß die EU gerade im Begriff ist, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß sie in Zukunft nicht nur einen qualitativen Einfluß auf das Wassermanagement der Mitgliedstaaten haben wird, sondern daß sie natürlich auch bestrebt ist, einen mengenmäßigen Zugriff auf die Wasserressourcen der einzelnen Mitgliedstaaten zu haben.

Ich rede hier von der EU-Wasserrichtlinie, die offenbar vom Rat diskutiert wird und aus der eindeutig und klar hervorgeht, daß vor allem, was die Nutzung der Wassermengen eines Mitgliedstaates anlangt, in Hinkunft die EU ein gewaltiges Wörtchen mitzureden haben wird.

Ich habe mir diesen Vorschlag geben lassen. Es ist in der Tat so, daß sehr strenge Vorschriften hinsichtlich dieser Nutzung vorgesehen sind. Insbesondere lassen die geforderten Analysen, die nach dem Vorschlag bis zum 31. Dezember 2001 von den Mitgliedstaaten abgegeben werden müssen, einiges erahnen. Da sollen nämlich Analysen über die Entnahme und Verteilung von Süßwasser gemacht werden, über die Sammlung und Entsorgung der Abwässer, über Umfang, Preise und Kosten, über die Aufschlüsselung in die einzelnen Wirtschaftssektoren, Langzeitprognosen von Angebot und Nachfrage, die Ermittlung von Infrastrukturinvestitionen, Trends der Vergangenheit und saisonale Schwankungen.

Mit einem Wort: Es sind sehr genaue Informationen und Daten, die der Europäischen Union zugeleitet werden, und wenn man weiß, daß im Rahmen eines gemeinsamen Bewirtschaftungsplanes dann vor allem auch Oberflächengewässer grenzüberschreitend gemanagt werden sollen, dann nützt auch der Hinweis auf § 130s, den Sie, Herr Bundesminister, in Ihren Aussendungen gemacht haben, nichts, denn ich meine, daß in der Regierungskonferenz das Einstimmigkeitsprinzip in der Europäischen Union abgeschafft werden wird, was bedeutet, daß dadurch auch Österreich von der demokratiepolitischen Situation her oder in bezug auf seine Möglichkeiten in der Europäischen Union sehr eingeschränkt sein wird.

Wir Freiheitliche schlagen daher vor, rechtzeitig Verfassungsbestimmungen oder Staatszielbestimmungen zu schaffen, um den Zugriff der Europäischen Union auf die österreichischen Wasserressourcen zu verhindern, weil ich glaube, daß dieses kostbare Gut für die Zukunft auch ein großes Geschäft für Österreich sein kann. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

23.27

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Keppelmüller. – Bitte.


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