Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 256

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Kummerer. – Bitte.

23.45

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte an die Ausführungen des Kollegen Schwarzböck anschließen.

Natürlich hat es in der Vergangenheit Probleme mit der Auslegung und der Umsetzung gegeben. Es war nicht egal, wo ähnliche Vorhaben eingereicht wurden, es war von Bundesland zu Bundesland verschieden, und es gab auch zwischen den Bezirken Unterschiede. Gerade in Niederösterreich haben wir in der Vergangenheit öfters erlebt, daß es bei den Bezirkshauptmannschaften und bei den Ländern eine gewisse Fluktuation der zuständigen Juristen gegeben hat, das heißt, daß ein wasserrechtliches Verfahren quasi zwei bis drei Juristen "verbraucht" hat. Und der jeweils neue Jurist hatte neue Vorstellungen und neue Zweifel, es mußten neue Gutachten für den neuen Juristen erstellt werden, es gab neuerliche Vertagungen und schließlich zusätzliche Kosten. Ich glaube, daß mit dieser Deregulierung – es handelt sich zweifelsohne um eine solche – ein Beitrag zur Verfahrensvereinfachung geleistet wird.

Ich schließe mich auch den Ausführungen des Kollegen Keppelmüller an, der gemeint hat, daß es zu einer vierten Novelle kommen wird. Ich sehe darin aber nichts Schlechtes, ich erachte das nicht als Nachteil: Ein Materiengesetz muß laufend an neue Gegebenheiten und neue Erkenntnisse angepaßt werden.

Dazu eine Anregung: Mir fehlt zum Beispiel im Wasserrechtsgesetz etwas Wesentliches, was auch in der heutigen Diskussion zur Sprache kam, nämlich Definitionen und Begriffsbestimmungen, und ich hoffe, daß diese Definitionen in der nächsten Novelle enthalten sein werden.

Ich führe hier als Beispiel die Definition des Begriffes "Grundwasser" an: Was ist Grundwasser eigentlich? – Die EU-Richtlinie gibt uns eine Definition vor: alles unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder Untergrund steht. – Das ist eine Definition, die in der Praxis nicht sehr griffig ist. Wir haben auch eine österreichische Definition: Grundwasser ist alles Wasser von der Erdoberfläche bis zum Erdmittelpunkt. – Diese Definition ist aber auch nicht der Stein der Weisen, denn damit führen wir das Wasserrecht selbst in einigen Teilbereichen ad absurdum. Denn was würde das bedeuten? – Wenn wir das wirklich ernst nehmen und umsetzen, dann bedeutet das, daß wir das Hydrographiegesetz bis zum Erdmittelpunkt exekutieren müssen. Dann müßten wir Kontrollpegel bis zum Erdmittelpunkt errichten und müßten schließlich und endlich auch die Grundwasserschwellenwert-Verordnung bis zum Erdmittelpunkt einhalten. Das ist technisch Nonsens und nicht machbar! Das ist weder im Sinne des Gesetzgebers noch im Sinne der Exekutive!

Wenn wir theoretisch abteufen, also hinuntergehen, dann kommen wir zu Wässern, die einen Kohlenwasserstoffgehalt aufweisen, der die 0,06 Prozent der Grundwasserschwellenwert-Verordnung deutlich überschreitet, nämlich bis 90 oder 95 Prozent Kohlenwasserstoffgehalt. Solche Wässer werden Erdöllagerstätten genannt, und um diese Erdöllagerstätten auszubeuten, ist es notwendig, sie an die Oberfläche zu bringen und die Wässer abzutrennen. Und dann hat man bei den österreichischen Förderungen 10 Millionen Hektoliter Salzwasser. Frau Kollegin Aumayr! Wenn Sie hier polemisieren, dann frage ich Sie: Was tun wir mit 10 Millionen Hektolitern Salzwasser? Gehen wir zurück in die fünfziger Jahre, als dieses Salzwasser in den Vorfluter geleitet und dann in den Bach gegangen ist, oder pressen wir dieses Salzwasser wieder zurück? Ich finde es extrem unseriös, wenn Sie hier einen Artikel der "Salzburger Nachrichten" zitieren, in dem es heißt, daß "Hopfen und Kraut durcheinander gehaut" werden. Sie hätten es so einfach gehabt, Kollegin Aumayr! Zwei Reihen hinter Ihnen sitzt Herr Schöggl, der versteht etwas davon, Sie hätten ihn nur fragen zu brauchen, wie das funktioniert! Mir fehlt jetzt die Zeit, hier eine Vorlesung über den Erdöl-Bergbau zu halten. (Abg. Aumayr: Ersparen Sie mir das!)


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