Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 257

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Aber wenn Sie meinen, daß diese salzhaltigen Wässer nicht mehr einzupressen und nicht mehr zu gewinnen sind, dann fordern Sie hier vom Rednerpult aus die Einstellung des Erdöl-Bergbaues in Österreich! Das ist dann eine klare Aussage, bei der sich jeder auskennt!

Frau Kollegin Langthaler würde das wahrscheinlich ins Konzept passen! Aber wenn auch Ihre Partei, die FPÖ, die sogenannte Wirtschaftspartei, jetzt auf einmal dafür eintritt, den Erdöl-Bergbau umzubringen, dann sagen Sie das hier auch! (Beifall bei der SPÖ.)

Interessant ist auch die Unterstellung, daß die OMV Lobbying betreibe. Damit hätte man bereits in den siebziger Jahren beginnen müssen, denn genau das, was Sie bekritteln, steht bereits in einer EG-Verordnung aus dem Jahre 1980 und wurde in dieser Anpassung umgesetzt. Wir haben trotzdem noch Probleme, das füge ich hinzu. Wenn man aus verschiedenen Horizonten fördert – auch zu diesem Punkt bitte ich Sie, Kollegen Schöggl zu befragen –, gemeinsam aufbereitet, Spalter zusetzt, weil das sonst nicht funktioniert, dann kann man schwer in die geographisch gleiche Grundwasserschicht zurückpressen. Ich sehe es daher so, daß mit derselben Grundwasserschicht chemisch ähnliche Wässer gemeint sind, das heißt, daß wieder in Salzwasser eingepreßt wird.

Bleiben wir bitte beim Wasserrecht bei einem Begriff von Grundwasser, den jeder normale Mensch versteht, bezeichnen wir damit das oberflächennahe Grundwasser. Aber auch in diesem Zusammenhang gibt es Handlungsbedarf. Anhand des Gewässerschutzberichtes, der meiner Ansicht nach sehr bedeutend ist, müssen wir feststellen, daß ein Gebiet von 870 km2 , das Marchfeld, für welches wir seit 35 Jahren eine Rahmenverfügung haben, als Sanierungsgebiet ausgewiesen ist. Herr Minister! Wir brauchen für Gebiete wie das Marchfeld und das nordöstliche Weinviertel, die im Gewässerschutzbericht als die letzten Gebiete ausgewiesen sind, die noch Gewässer der Güteklasse III bis IV haben, tatsächlich Hilfe. Setzen wir diese Novelle im Zusammenhang mit der Entschließung, die das Hohe Haus verabschieden wird, für die Sanierung der Gewässer, die tatsächlich geschützt werden müssen, und nicht für Utopien der Frau Aumayr ein! (Beifall bei der SPÖ.)

23.53

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Horngacher. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

23.53

AAbgeordnete Katharina Horngacher (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Barmüller hat vorhin gesagt, daß es einen § 33f Abs. 6 nicht gibt. (Abg. Mag. Barmüller: Das habe ich nicht gesagt! Ich habe Abgeordneten Auer nur gesagt, daß er nicht etwas zitieren soll, was es gar nicht mehr gibt!) Er entfällt nur im neuen Gesetz. (Abg. Ing. Langthaler: Barmüller ist Jurist!)

Frau Abgeordnete Langthaler! Im Gewässerschutzbericht wird festgestellt, daß die Situation wesentlich besser geworden ist, und darauf kommt es in erster Linie an! Und diese Verbesserung ist darauf zurückzuführen, daß sehr viel Geld investiert wurde.

Der nun vorliegende Gewässerschutzbericht dokumentiert zahlreiche positive Veränderungen in den letzten Jahren. Österreichweit ist der Anschlußgrad der Abwasserreinigungsanlagen von 71 auf 75 Prozent der Einwohner gestiegen, in Tirol sogar auf 85 Prozent. Dadurch ist die Wasserqualität wesentlich verbessert worden. Durch die Ringleitungen ist auch die Wasserqualität der Seen gestiegen.

Mit der Erhebung der Abwasserentsorgung der Alpinhütten, die auch ein großes Problem darstellt, liegt nun die Grundlage für eine rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Beurteilung vor. Es gibt einen gewaltigen Bedarf an Investitionen.

Ein Problem, das noch nicht zufriedenstellend gelöst ist, ist sicherlich die Behandlung des Klärschlammes. Die billigste Art der Entsorgung ist, diesen auf landwirtschaftlichen Böden auszubringen. Als Bauernvertreterin bin ich jedoch sehr dagegen, daß man das tut, denn Klärschlamm enthält Schwermetalle, und es gibt noch eine Reihe anderer Substanzen, die dem


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