Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 230

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Wie beim Tiertransport auf der Straße verhält es sich auch beim Tiertransport in der Luft: Österreich hat in diesem Bereich eine Vorreiterrolle übernommen, es ist das erste Land in der Europäischen Union, ja in ganz Europa, das die Transportrichtlinie in gesetzmäßiger Weise umgesetzt hat.

Nun fehlt noch ein Gesetz, das den Tiertransport auf der Bahn regelt. Denn: Das Eisenbahnbeförderungsgesetz sieht nicht einmal ansatzweise jene Kriterien vor, die beim Tiertransport auf der Straße oder beim Tiertransport in der Luft umgesetzt wurden. Wir glauben also, daß auch bezüglich des Tiertransportes auf der Bahn entsprechender Handlungsbedarf besteht. Tiere können überall unter schlechten Transportbedingungen leiden, nicht nur bei deren Transport auf der Straße, nicht nur beim Luftransport, sondern auch beim Schienentransport. Deshalb sollten wir auch dieses Problem rasch angehen.

Ansonsten stimmen wir selbstverständlich diesem heutigen Gesetzentwurf zu. (Beifall bei der ÖVP.)

2.09

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner: Abgeordneter Rosenstingl.

2.10

Abgeordneter Peter Rosenstingl (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Tierschutz ist das Tiertransportgesetz-Luft äußerst wichtig. Herr Bundesminister! Es muß uns aber klar sein, daß das noch nicht der große Wurf ist, den wir uns von einem Tierschutzgesetz erwarten. Es ist lediglich ein erster Schritt, dem noch weitere Schritte folgen müssen.

Entscheidendes Manko bei diesem Gesetz sind die zahllosen Gummiparagraphen und die Tatsache, daß dieses Gesetz im Ausland kaum durchgesetzt werden kann, aber die Transporte natürlich in vielen Fällen von dort aus erfolgen.

Viele Paragraphen enthalten Formulierungen wie zum Beispiel die Ausdrücke "tiergerecht" oder "geeignete Weise untergebracht". Die Praxis wird zeigen, daß diese Formulierungen zu Auslegungsschwierigkeiten führen werden. Im § 5 wird zum Beispiel von "geeigneten Begleitpersonen" gesprochen. Auch da fehlt eine konkrete Definition. Hinweise sind zwar gegeben, etwa der, daß diese Begleitpersonen geschult und erfahren sein müssen. In den Erläuterungen steht wieder ein Hinweis, und zwar bezogen auf die EU-Richtlinien. Herr Bundesminister! Wenn man sich diese EU-Richtlinien anschaut, so wird man feststellen können, daß darin überhaupt keine Erklärung enthalten ist, was mit "geschult" oder "erfahren" gemeint ist.

Man muß auch berücksichtigen, daß dieses Gesetz auch für den Transit angewendet werden soll. Wir haben schon im Ausschuß festgestellt – Sie haben mir dort zugestimmt –, daß damit das Überfliegen kaum gemeint sein kann, weil man das nicht überprüfen kann. Es wird die Praxis zeigen, daß bei der Zwischenlandung Überprüfungen nur schwer möglich sein werden und es bei nicht gesetzeskonformem Transport keine Konsequenzen geben wird. Es wird überhaupt schwierig sein, da Überprüfungen durchzuführen.

Herr Bundesminister! Sie haben gesagt, daß die Kritik, die bei der Begutachtung geäußert wurde, berücksichtigt wurde und im Gesetz ihren Niederschlag gefunden hat. Dem ist nicht so. Es ist überhaupt nichts von dieser Kritik im Gesetz bisher eingebaut worden, daher wird es zu weiteren Novellen kommen müssen. Es ist aber wichtig, daß dieses Gesetz beschlossen wird, daher werden wir Freiheitlichen auch zustimmen. Verbesserungen müssen aber noch durchgeführt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

2.12

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Firlinger.

2.12

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister für Verkehr und Finanzen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich angesichts der vorgeschrittenen Stunde kurz fassen und nur zur Sache selbst


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