Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 231

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Stellung beziehen, obwohl natürlich die Materie Tiertransport in ihrer Gesamtheit doch einiges an Diskussionsstoff hergeben würde.

Das Tiertransportgesetz-Luft ist eine von drei Gesetzesmaterien betreffend die Beförderung von Tieren. Sie alle wissen, daß es vor rund einem halben Jahr doch eine Reihe von Friktionen im Zusammenhang mit dem Tiertransport auf der Straße gegeben hat. Da hat es Dinge gegeben, die sicher vermeidbar gewesen wären, hätte es eine bessere Koordination zwischen dem österreichischen Nationalrat und den Behörden in Brüssel gegeben. Ich rechne das zu den Anfangsschwierigkeiten, die es da gegeben hat. Ich hoffe nicht, daß diese Schwierigkeiten auch noch anhalten werden, wenn wir uns dem dritten Teil zuwenden werden.

Im Gegensatz dazu hat aber die nunmehr vorliegende Regelung im Bereich des Luftverkehrs einen anderen Hintergrund. Sie basiert auf weitestgehend freiwilligen Regelungen, die im Zuge des IATA-Abkommens jetzt schon in der Tat praktiziert worden sind. Es handelt sich dabei praktisch um eine Aufnahme dieser unverbindlichen Regelung in eine nationale Gesetzesmaterie. Sie wurde sozusagen gesetzlich legitimiert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte ausdrücklich festhalten, daß im Zuge der Entstehung dieses Gesetzes die Austrian Airlines eine wichtige Vorreiterrolle übernommen haben, denn dieses Luftfahrtunternehmen hat schon seit vielen Jahren einen hohen Standard unter Beweis gestellt, wie man es mit dem Lufttransport machen soll. Andere Luftfahrtunternehmen hinken erheblich nach, und ich stehe nicht an, den Austrian Airlines dafür auch meinen gebührenden Dank zu zollen.

Die dritte Stufe – um einen gesamtheitlichen Vollzug aller drei Teilbereiche zu ermöglichen – wird der Bereich des Bahntransportes sein. Ich befürchte, daß der Tiertransport auf der Bahn nicht ganz so astrein und so friktionsfrei über die Bühne gehen wird. Es existiert eine EU-Richtlinie im Vorfeld, die entsprechend umgesetzt werden muß. Ich rege an, daß im Sektor Bahntransport eine ähnliche Vorgangsweise gewählt wird wie jetzt beim Lufttransport, nämlich daß Fachunternehmen ihre Erfahrungen einbringen und bisherige freiwillige Regelungen sozusagen auch in den Gesetzeswerdungsprozeß miteinbezogen werden.

Ansonsten möchte ich nur sagen, daß unsere Fraktion dieser Vorlage gerne die Zustimmung erteilen wird. Ich hoffe, daß es auch beim Bahntransport einen ähnlich breiten Konsens geben wird. – Ich danke Ihnen. (Beifall beim Liberalen Forum).

2.16

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Dr. Petrovic.

Kollege Frischenschlager hat offenbar ein Problem damit, wie ein Luftfahrtunternehmen nachhinken kann.

2.16

Abgeordnete Mag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Das Tiertransportgesetz-Luft ist eine konsequente Fortsetzung der begonnenen Regelungen im Bereich der Tiertransporte. Es gibt zwar eine Reihe von kleinen Kritikpunkten, die die Tierschutzorganisationen daran anzubringen haben, insbesondere was die Bestimmtheit der Begriffe betrifft, dennoch werden die Grünen dieser Regelung selbstverständlich zustimmen.

Allerdings möchte ich, Herr Bundesminister, schon mit großem Nachdruck darauf hinweisen, daß es – ich glaube, Sie wissen es – nach wie vor große Defizite bei der Vollziehung des Tiertransportgesetzes-Straße gibt. Daher befürchte ich, daß auch im Bereich der Lufttransporte eine ähnlich laxe Überwachung einreißen könnte.

Es ist Medienmeldungen zu entnehmen, daß etwa auch bei den besonders grausamen Tiertransporten über See, etwa in den Libanon, Tiere aus Österreich mittransportiert werden. Das dürfte an sich nicht sein. Das wird aber von den Behörden im Libanon bestätigt, und es ist auch den Medienmeldungen zu entnehmen, daß auch Rinder aus Österreich angeliefert werden. Ich


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