Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 197

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Ich stelle daher ausdrücklich fest, daß die vorgeschlagenen Verfassungsbestimmungen nicht beschlossen worden sind und somit die einfachen Beschlußerfordernisse des § 82 Abs. 1 der Geschäftsordnung zum Tragen kommen.

Des weiteren werde ich in folgender Reihenfolge abstimmen lassen: zuerst über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Barmüller und Genossen zu Artikel I Z 4 § 5 Abs. 1, sodann über den Zusatzantrag der Abgeordneten Parnigoni und Genossen zur zitierten Bestimmung, weiters über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Rosenstingl und Genossen, ebenfalls zum § 5 Abs. 1 der StVO, und sodann – der Systematik des Gesetzentwurfes entsprechend – über die übrigen, noch nicht abgestimmten Abänderungs- beziehungsweise Zusatzanträge und schließlich über die restlichen, noch nicht zum Beschluß erhobenen Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschußberichtes.

Als erstes steht somit der Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Barmüller und Genossen betreffend Z 4 § 5 Abs. 1 zur Abstimmung, der neben der Senkung der Promille-Grenze auf 0,5 auch weitere textliche Änderungen vorsieht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Abänderungsantrag des Abgeordneten Mag. Barmüller ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und daher nicht beschlossen.

Die Abgeordneten Parnigoni und Genossen haben einen Zusatzantrag betreffend die Einführung einer Z 3a im Artikel I eingebracht, der die Senkung der Promille-Grenze von 0,8 auf 0,5 vorsieht.

Hiezu liegt ein Verlangen auf namentliche Abstimmung vor. Dieses Verlangen ist von 20 Abgeordneten gestellt worden, daher ist diesem Verlangen Rechnung zu tragen. Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den ebenfalls von 20 Abgeordneten unterstützten Antrag betreffend die Durchführung einer geheimen Abstimmung.

Ich schreite also zur namentlichen Abstimmung.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich, wie Sie wissen, in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen des Abgeordneten sowie die Bezeichnung "Ja" – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise "Nein" – das sind die rosafarbenen Stimmzettel. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, die Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Zusatzantrag der Abgeordneten Parnigoni und Genossen betreffend die Einfügung einer Z 3a im Artikel I stimmen, einen "Ja"-Stimmzettel, und jene, die dagegen stimmen, einen "Nein"-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nunmehr die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Annemarie Reitsamer, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Frau Abgeordnete Apfelbeck wird sie später dabei ablösen. – Bitte, Frau Schriftführerin.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Reitsamer und Apfelbeck werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne. – Bei Aufruf des nicht anwesenden Abgeordneten Dr. Haider ertönt aus den Reihen der SPÖ der Ruf: Wo ist er denn?! – Abg. Dr. Stummvoll quittiert das Abstimmungsverhalten des Abg. Kiermaier mit den Worten: Kiermaier! Das ist Brutalität! – Während des gesamten Abstimmungsvorganges tragen einige Abgeordnete der SPÖ Aufkleber am Revers, auf denen ein nach Art von Verkehrsverbotsschildern durchgestrichenes Weinglas abgebildet sowie die Aufschrift: "Hilf Leben retten – Kein Alkohol am Steuer" angebracht ist.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Stimmabgabe ist beendet.


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