Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 216

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Daß der Herr Abgeordnete Donabauer als Obmann einer Sozialversicherungsanstalt damit ein Problem hat, ist ein anderes Kapitel.

Wir werden deshalb auch dem Ausschußbericht, obwohl er sich auf unseren Antrag bezieht, nicht zustimmen können.

Im übrigen kann ich das, was Abgeordneter Kier in bezug auf die Sozialabkommen gesagt hat, nur unterstreichen. – Meine Damen und Herren, egal, ob sozialdemokratisch oder christlich sozial: Sie haben sich schäbig verhalten, absolut schäbig, indem Sie jenen Kolleginnen und Kollegen, die wie jeder andere Mensch in diesem Land arbeiten und Steuern und Abgaben zahlen, die Leistungen aus diesen Abgaben und Steuern verweigern, nämlich die Familienbeihilfen. Das ist schäbig und äußerst gemein von Ihnen, weil sich diejenigen, die davon betroffen sind, am wenigsten wehren können, und sie haben auch von den Interessensorganisationen der Arbeitnehmer keine Unterstützung erfahren. Sie sollten sich das hinter die Ohren schreiben, denn dafür werden Sie noch irgendwann bezahlen müssen, und zwar insofern, als sich diese Menschen, die seit Jahren in unserem Land arbeiten, irgendwann einmal mit diesem Land nicht mehr anfreunden können werden.

Das ist auch das Problem, das wir mit Ihrer Haltung haben: Sie wollen eine billige, schäbige Ausländerpolitik auf Kosten der Ausländer machen, die nur jenen im Hohen Haus nützt, die genau das von Ihnen erwarten. Das ist es, was zu diesem Kapitel zu sagen war, und ich denke, das reicht. (Beifall bei den Grünen.)

22.40

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Donabauer hat eine tatsächliche Berichtigung beantragt. – Bitte Herr Abgeordneter. Beginnen Sie mit dem Sachverhalt, den Sie berichtigen wollen.

22.40

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Es ehrt mich zwar, daß sich Herr Kollege Öllinger in seiner Rede überwiegend mit mir beschäftigt hat, ich muß ihn aber tatsächlich zweimal berichtigen.

Herr Kollege! Zum ersten müssen Sie wissen, daß die Leistungen bei einer Berufskrankheit nach dem BSVG und nicht von der AUVA bezahlt werden, weil das BSVG die Kombileistung in der rechtlichen Normierung beinhaltet.

Zum zweiten muß ich Sie tatsächlich berichtigen, weil ich mich hier nicht leichtfertig geäußert habe, sondern sagte: Wir haben die Frau Bundesminister im Entschließungsantrag aufgefordert, bei der nächsten ASVG-Novelle die Berufskrankheitenliste entsprechend der Empfehlung der Europäischen Kommission, bedarfsorientiert auf unser Land, zu erweitern. – Herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Knieweich!)

22.41

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Bundesministerin Hostasch hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.

22.41

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf nahtlos an die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Donabauer anschließen und unterstreichen, daß ich mich selbstverständlich bemühen werde, diesem Entschließungsantrag Rechnung zu tragen und dessen politische Absichten konkret umzusetzen.

Darüber hinaus darf ich Sie darüber informieren, daß es in Gesprächen zwischen dem Arbeitsinspektorat und der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt insofern zu einem Einvernehmen gekommen ist, als durch chemische Verbindungen verursachte Krankheiten mitaufgenommen werden sollen. Hinsichtlich dieser chemischen Verbindungen gibt es einen ausführlichen Katalog. Es ist also, auch im Sinne Ihrer Intentionen, ein deutlicher Fortschritt festzustellen.


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