Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 122

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annehmen, auf der Warteliste stehen und daher später in den Genuß von aufschiebbaren Heilbehandlungen kommen können.

Ich glaube nicht, daß es im Interesse irgendeiner Fraktion in diesem Parlament ist, eine Zweiklassenmedizin eo ipso einzuführen. Ich hoffe daher, daß die Ablehnung, die im Sozialausschuß erfolgt ist, noch nicht das letzte Wort ist.

Wir Freiheitlichen hoffen, daß in diesem Bereich die längst notwendige Gleichstellung erfolgt, und ich bin mir dessen sicher, daß dies nicht zum Nachteil der Kostenwahrheit und der Betreuungssicherheit in diesem Staate gehen würde. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.45

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.

18.45

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Auf die beiden Anträge, die die Novellierung des ASVG betreffen, gehe ich aus zeitlichen Gründen nicht ein. Unsere Kollegin Dr. Pittermann wird das ausführlich in ihrem Debattenbeitrag machen.

Zum Antrag der Freiheitlichen betreffend Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes möchte ich nur kurz unsere Haltung darstellen: Eine Verlängerung der Anfechtungsfrist bei Kündigung wird auch von uns angestrebt, und aus Gesprächen mit dem Sozialministerium weiß ich, daß auch dort sehr problembewußt daran gearbeitet wird. Ich hoffe, daß wir bei der nächsten Novelle des Arbeitsverfassungsgesetzes eine diesbezügliche Regelung finden können. Das setzt allerdings auch politische Mehrheiten zu dieser Gesetzesmaterie voraus.

Der Antrag enthält aber auch den Wegfall des Sperrechts des Betriebsrates (Abg. Blünegger: Gott sei Dank!) , und man sollte davon ausgehen, daß die Antragsteller die Rechtslage kennen; ich werde sie aber trotzdem noch einmal aufzeigen.

Meine Damen und Herren! Das Individualrecht ist dadurch gewährleistet, daß bei Motivkündigungen das Anfechtungsrecht des einzelnen ohnedies gegeben ist und bei unsachlicher Zustimmung bei Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen auf die Nichtigkeit nach dem ABGB geklagt werden kann.

Was Sie mit diesem Antrag wollen, ist nicht die Stärkung des Individualrechtes, sondern die Zerstörung der Wahrnehmung kollektiver Interessen. (Zwischenruf des Abg. Blünegger.  – Beifall bei der SPÖ.) Sie wissen nämlich ganz genau, daß es den einzelnen Arbeitnehmern so gut wie unmöglich ist, einen Sozialausgleich selbst herbeizuführen oder gar einen Sozialplan zu verhandeln.

In Ihrem zwanghaften Bemühen, erfolgreiche Einrichtungen zu zerstören, geht es Ihnen nicht um die Wahrnehmung von ArbeitnehmerInneninteressen (Abg. Blünegger: Das ist eine Unterstellung!) , sondern um die Bekämpfung demokratischer Organisationen wie Betriebsratskörperschaften, und zwar deshalb, weil Sie dort offensichtlich nicht erfolgreich sind. (Beifall bei der SPÖ. – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Herr Kollege! Offensichtlich haben Sie wirklich keine Ahnung, wie es in Betrieben zugeht. Was das in der betrieblichen Praxis bedeutet, wird die Kollegin Bauer schildern, denn sie arbeitet in einem Betrieb und weiß, was das in der Praxis bedeutet – im Gegensatz zu Ihnen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gaugg: Wo sind denn Sie beschäftigt? In einem freien Betrieb?)

Herr Kollege! Hören Sie dann den Ausführungen der Kollegin Bauer zu! Vielleicht sind auch Sie lernfähig. Ich hoffe es für Ihre Fraktion!

Der Antrag des Liberalen Forums betreffend Schaffung eines Bundessozialhilfegesetzes enthält zweifelsohne interessante Ansatzpunkte, aber wie uns allen bekannt ist, ist die derzeitige Kompetenzregelung so, daß sie diesem Antrag entgegensteht.


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