Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 130

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Wir alle sind in unserer Praxis immer wieder mit Ehefrauen konfrontiert worden, die ihr Leben lang mitgearbeitet und dafür bestenfalls ein Taschengeld bekommen haben. Bei der Scheidung sind sie dann ohne sozialversicherungsrechtliche Absicherung und auch ohne irgendwelche Ersparnisse dagestanden, obwohl sie ein Leben lang gearbeitet haben. Daher halte ich diesen Reformschritt für besonders wichtig.

Ich möchte außerdem betonen, daß es wichtig wäre, auch auf die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte zu achten. Wir bemühen uns jetzt, alle Erwerbseinkommen in die Sozialversicherungspflicht einzubeziehen. Ich glaube, daß das auch in diesem Bereich wichtig und notwendig wäre.

Abschließend möchte ich über die im Scheidungsverfahren auftretende Frage der Mitwirkung im Haushalt folgendes sagen: Wir haben bis jetzt geglaubt, daß die Regelungen ausreichen, welche die Partnerschaft bei der Erwerbsarbeit, aber auch bei der Hausarbeit vorsehen. Nunmehr liegen aber Entscheidungen eines Senates des Obersten Gerichtshofes vor, die uns zeigen, daß es notwendig ist, diese Regelungen zu verdeutlichen. Auch das ist vorgesehen, und ich halte das für sehr wichtig. (Abg. Steibl: Was?) Denn es ist unser Bestreben, daß Frauen Beruf und Familie vereinbaren können. Dafür ist die Teilung der Hausarbeit ein besonders wichtiges Anliegen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steibl: Halbe/halbe – da sieht man ja, was dabei herausgekommen ist!)

20.34

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.34

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Justizminister! Meine Damen und Herren! Aufgrund der Ausführungen einiger Vorredner ist es notwendig, ein paar Sätze zur Reform der Bezirksgerichte zu sagen. Herr Kollege Trinkl und Herr Kollege Puttinger! Ich möchte Sie dringend ersuchen, sich den Bericht des Rechnungshofes anzusehen, einen Nachtrag zum Tätigkeitsbericht 1995, Zu III-60 der Beilagen, in dem ganz klar gesagt wird, was bei Bezirksgerichten zu geschehen hat. (Zwischenruf des Abg. Dr. Puttinger. )

Ich lese Ihnen nur den Sukkus vor. Der Rechnungshof sagt: Aufgrund der Auswertung von Kennzahlen zur Leistungsbeurteilung und anderer Daten ermittelte der Rechnungshof Effizienzvorteile größerer Bezirksgerichte. – Jetzt kommt der entscheidende Satz, Herr Kollege Puttinger: Er empfahl deshalb, die derzeit 59 Bezirksgerichtssprengel im Bereich des Oberlandesgerichtes Linz – also Oberösterreich und Salzburg – in 33 Gerichtsstandorte zusammenzufassen.

Das ist das Resultat einer Untersuchung des Rechnungshofes. Ich bitte dringend, das zu studieren. Es hat auch von Ihrem Klubobmann Khol mehrfache ... (Abg. Dr. Puttinger: Es gibt ja auch andere Dinge, nicht nur finanzielle Dinge!) Herr Kollege Puttinger! Es hat von ihm mehrfache Zusagen gegeben, dieser Reform zuzustimmen. Die oberösterreichischen Wahlen sind vorbei. Ich glaube, daß man dieses Thema jetzt in aller Ruhe noch einmal diskutieren sollte und müßte.

Wie Sie wissen, geht es um eine anachronistische Bestimmung aus dem Jahre 1920, derzufolge die Landesregierungen "zustimmen" müssen. Das gehört in "anhören" umgeändert. Sie wissen bestimmt auch, daß die Zusammenlegung von Kleinstbezirksgerichten nur dort vorgesehen ist, wo weniger als eine Richterplanstelle systemisiert ist oder wo die Entfernungen zueinander sehr knapp sind. (Abg. Dr. Puttinger: Daß die Leute 30 Kilometer fahren müssen, ist uninteressant?)

Ich sehe schon, es ist relativ erfolglos, das heute mit Ihnen auszudiskutieren. Eine letzte Bemerkung möchte ich hinzufügen und Ihnen mitteilen, was der Präsident des Oberlandesgerichtes Graz gesagt hat. Ich bedauere, daß der Steirer Trinkl das jetzt nicht hören kann. (Abg. Steibl: Ich sage es ihm, keine Angst!) Sein Oberlandesgerichtspräsident sagt in einem Brief vom 28. Oktober 1997 folgendes ... (Abg. Fink: Wie viele Gerichte sperren wir in der Steiermark zu?) Folgendes sagt unser Oberlandesgerichtspräsident aus Graz, der zuständig ist für die Steiermark, Herr Kollege! Er sagt: Die Zusammenlegung ... (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Fink. )


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