Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 99

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15.23

Abgeordneter Dr. Stefan Salzl (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Jahren weisen wir Freiheitlichen auf die neun verschiedenen Landesgesetze mit oftmals sehr mangelhaften Regelungen zum Schutze der Tiere hin. Dadurch werden immer wieder Tierquälereien und Mißständen Tür und Tor geöffnet, und außerdem ist die Kontrolle und Vollziehung im Tierschutz erheblich erschwert. (Beifall des Abg. Dolinschek. )

Wir Freiheitlichen haben daher das Tierschutz-Volksbegehren auch massiv unterstützt, da es sich in den wesentlichen Punkten genau mit unserem freiheitlichen Tierschutzkonzept, das bereits vor zirka vier Jahren erarbeitet wurde, deckt. In diesem Tierschutzkonzept wurde bereits damals die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung, ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz sowie die Schaffung einer eigenen Tier-Anwaltschaft und die Förderung des Tierschutzes auch aus öffentlichen Mitteln verlangt. Die Verwirklichung dieser Ziele ist aber leider bis dato am Widerstand der Regierungsparteien und da insbesondere der ÖVP, und zwar hauptsächlich in bezug auf die landwirtschaftliche Nutztierhaltung, gescheitert. Die ÖVP will auch bis heute nicht einsehen, daß die Probleme zuerst auf nationaler Ebene gelöst werden müssen und nicht auf die EU abgeschoben werden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Daher wäre nach Meinung von Experten die Bewertung und Einstufung der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung nach dem Tiergerechtheits-Index – es handelt sich dabei um ein Kompensationsmodell, bei dem verschiedene Haltungsformen gegeneinander aufgerechnet werden können – weitaus sinnvoller als die Umstellung auf die Richtlinien des Artikel 15a-Vertrages, wobei es natürlich auch, so wie in der Schweiz, staatliche Übergangshilfen und Umstellungshilfen geben müßte. Daß innerhalb der Landwirtschaft auch tatsächlich die Bereitschaft zu dieser Umstellung vorhanden ist, zeigt sich daran, daß bereits seit Jahren über 23 000 Biobetriebe auf Basis dieses TGI eine tiergerechte Nutztierhaltung praktizieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist mir daher unverständlich, daß die ÖVP noch immer an ihrer ablehnenden Haltung gegen ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz festhält und 460 000 Unterschriften des Tierschutz-Volksbegehrens einerseits, die Wünsche von 23 000 Biobetrieben andererseits, aber auch die Meinung von Experten bei diesem Hearing ignoriert. Die einzigen Landwirtschaftsexperten, die gegen ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz aufgetreten sind, waren lediglich die Kammerfunktionäre der ÖVP. Alle anderen haben sich für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz ausgesprochen.

Ich verstehe aber auch nicht die Haltung der SPÖ, die mit Hilfe der anderen drei Parteien ohne weiters dieses bundeseinheitliche Tierschutzgesetz realisieren könnte, es aber offensichtlich aus Koalitionsräson auf die lange Bank schiebt und im Unterausschuß verschleppt. (Zwischenruf der Abg. Parfuss. ) – Frau Abgeordnete! Ich habe hier eine Presseaussendung Ihres Klubobmannes Kostelka, in der er das auch unverblümt sagt, und zwar weist er darauf hin, daß durch die vier Fraktionen eine Beschlußfassung möglich wäre, aber die SPÖ könne – so heißt es wörtlich – aufgrund des Arbeitsübereinkommens mit der ÖVP keinem Gesetzesantrag gegen den Willen des Koalitionspartners im Nationalrat zur Mehrheit verhelfen. Ohne die ÖVP werde es daher kein einheitliches Tierschutzgesetz geben, heißt es hier.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ! So einfach kann man es sich doch nicht machen, zumal eine der Zielsetzungen auch im Arbeitsübereinkommen dieser Regierungsparteien ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz war. Jetzt auf einmal tut man so, als ob da überhaupt keinerlei Vereinbarungen getroffen worden wären.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aber nicht nur auf nationaler Ebene muß etwas geschehen: Natürlich müssen auch auf EU-Ebene die unbefriedigenden Regelungen raschest einer Lösung werden, und zwar gerade im Bereich des Tiertransportes. Welch geringen Stellenwert der Tierschutz in der EU hat, stellte jüngst EU-Kommissär Fischler unter Beweis, und zwar mit seinem Verlangen, das österreichische Tiertransportgesetz abzuschaffen.


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