Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 55

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ein sehr sinnvoller Ansatz. Das Bundesministerium für Landesverteidigung braucht dann kein eigenes Geld für andere Vorhaben in die Hand zu nehmen.

Ich bin mir dessen sicher, dass die BIG als Beauftragte für diese Immobilientransaktion den bewährten Weg der vergangenen Jahre fortsetzen und im Interesse der Wohnungswirtschaft einen sehr guten Weg gehen wird. Ich bin auch froh, dass es hierzu einen einstimmigen Beschluss geben wird.

Ich möchte ganz zum Schluss noch einen Punkt anschneiden, den Kollege Kiermaier erwähnt hat. Darauf möchte ich schon eingehen, weil er wesentlich ist und weil ich meine, dass wir nach dem Prinzip vorgehen sollten: Was es wiegt, das hat es! Kollege Kiermaier – er ist jetzt nicht im Saal – hat gemeint, wir hätten hier maßlos überzogen, als die Koalitionsparteien den Saal verlassen haben.

Ich möchte an die Adresse des Kollegen Kiermaier schon eines sagen: Diese Aktion war noch das Mindeste! Diese Aktion war durchaus angemessen. Was, glauben Sie, Herr Kollege Kiermaier, wäre passiert, wenn ein freiheitlicher Abgeordneter hier in der ersten oder zweiten Reihe einen ähnlichen Zwischenruf gemacht hätte? – Na da wäre der Teufel los gewesen!

Daher: Es wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, Sie kommen aus diesem Dilemma nicht heraus, auch wenn der Herr Edlinger eine Erklärung abgeben hat. Diese Aktion war angemessen, und wenn es nochmals solche Zwischenrufe von Ihrer Seite gibt, dann werden Sie das noch einmal mit aller Deutlichkeit hören. Der Herr Edlinger kann sich entschuldigen, wie er will, aber den Nimbus, den er gestern gesetzt hat, wird er nicht los! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.44

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bauer. – Bitte.

11.44

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es haben alle Redner zum Ausdruck gebracht, dass bedauert wird, heute den unabhängigen Finanzsenat nicht beschließen zu können. Ich meine, dass der Ansatz des unabhängigen Finanzsenates ein richtiger ist, sowohl was die Angleichung des Rechtsschutztatbestandes und der -standards als auch die Frage des Zuganges zu diesen Einrichtungen betrifft. All das wurde sehr genau diskutiert und letztlich durch die Erfüllung der Kriterien eines Gerichtes, auch im Sinne der Unabhängigkeit, tatsächlich auch so abgefasst, dass dem durchaus zuzustimmen wäre. Auch die gerechtere Berufungsentscheidung könnte daraus abgeleitet werden.

Ich glaube, dass die Unabhängigkeit, aber auch der Hinweis, dass eine Beschleunigung der Verfahren möglich wäre, und letztlich auch der Hinweis, dass damit mehr Rechtsschutz für den Bürger verbunden und keine Zugangsbeschränkungen gegeben wären, Ansätze sind, die wir geteilt haben. Ich sage das deshalb, weil auch ich es bedauere, dass es nicht möglich war, hier eine Einigung zu erreichen, weil die Regierungsparteien keinen Zusammenhang zur Flexibilisierungsklausel gesehen haben.

Ich denke, da gibt es sehr wohl einen Zusammenhang, nämlich den, dass beide Maßnahmen zu Einsparungseffekten führen. Letztlich sind durch die Verwaltungsreform auf der einen Seite und durch die Flexibilisierungsklausel auf der anderen Seite Einsparungen möglich. So meine ich, dass da der Zusammenhang sehr wohl besteht.

Es hat sich auch gezeigt, wenn auch nur in wenigen Bereichen eingeführt, dass jene Organisationseinheiten, die in die Flexibilisierungsklausel einbezogen wurden, sehr wohl hohe Einsparungseffekte aufgewiesen haben, nämlich, wie Edlinger ausgeführt hat, im Ausmaß von 3,5 bis 10,9 Prozent. Das ist doch etwas, was für das ganze Budget durchaus wichtig und wirksam ist.


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