Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 56

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Wenn dann hier von einer eigenartigen Situation gesprochen wird, dann möchte ich sagen, durchaus im Sinne der vorangegangenen Finanzgesetze, dass es bei der Finanzmarktaufsicht auch so war. Wir haben damals eine klare Position bezogen, eine klare Position auch hinsichtlich des Bildes der Finanzmarktaufsicht nach außen; diese Unabhängigkeit zu haben, ist ja wichtig. Und letztlich ist es im zweiten Anlauf doch gelungen, dass unsere Argumente so berücksichtigt wurden, dass eine Zustimmung erfolgen konnte.

Wir gehen davon aus, dass dieser Zusammenhang von den Vertretern der Regierungsparteien erkannt werden wird und daher durch die Einbeziehung der Flexibilisierungsklausel in einer der nächsten Sitzungen auch eine Zustimmung zum unabhängigen Finanzsenat gegeben werden kann.

Ich glaube, dass es wichtig ist – Kollege Stummvoll hat das angesprochen –, nach dem Motto zu handeln, dass beide, nämlich das Ressort, aber auch der Finanzminister, etwas davon haben. Ich halte das für wichtig, einerseits im Hinblick auf die Motivation der im Ressort Beschäftigten, andererseits auch im Sinne der Einsparungseffekte für das Gesamtbudget. Ich gehe also davon aus, dass noch eine Einigung in einer der nächsten Sitzungen möglich sein wird.

Ich weiß schon, dass das auch ein Kräftespiel innerhalb der Koalition ist: Der eine Ansatz ist ausschließlich ressortbezogen, und der andere Ansatz sieht auch die Einbeziehung bei den Einsparungen des Bundesministeriums für Finanzen vor. Tatsache ist auch, dass es eine hohe Akzeptanz bei den betroffenen Dienststellen gibt. Man sollte daher darangehen, dies nicht nur befristet, sondern unbefristet einzuführen.

Abschließend meine ich: Wenn schon die Regierungsparteien nicht ans Sparen denken, dann sollten wir das tun – in dem Sinne, dass dort gespart werden soll, wo man kann, und das wäre ein guter Ansatz dazu. Ich lade Sie noch einmal ein, dies in den Verhandlungen zu berücksichtigen. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.49

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Frieser. – Bitte.

11.49

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Steuerzahlerin und Steuerberaterin wäre ich natürlich überglücklich, wenn wir den heute vorliegenden Entwurf über die Einrichtung eines Finanzsenats als zweite Instanz im Abgabenrecht beschließen könnten.

Durch diese Vorlage wird nämlich dem Steuerzahler verbürgt – das haben meine Vorredner auch schon ausgeführt –, dass jene, die über seine Angelegenheiten entscheiden, zukünftig nicht mehr der Gefahr einer gesetzlich verordneten "Schizophrenie" ausgesetzt sind, welche sich zwangsläufig einstellen muss, wenn man als weisungsgebundener Einzelbeamter über Berufungen zu entscheiden hat. Damit wäre nun Schluss, und an seine Stelle treten unabhängige, weisungsfreie Berufungssenate, die unter Beteiligung von Laien eine Entscheidung fällen.

Dieser rechtsstaatliche Fortschritt, meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre wirklich zu begrüßen. Nunmehr würden auch im Abgabenrecht jene Standards eingezogen werden, die in anderen Bereichen der Verwaltung schon lange bestehen, nämlich die Weisungsfreiheit und die Unabhängigkeit der Mitglieder von Berufungssenaten, sodass es in Berufungen nicht a priori zu fiskusfreundlichen und daher steuerzahlerfeindlichen Beurteilungen käme.

Gerade die Tatsache, dass künftig auch das Finanzamt wie der Steuerzahler lediglich gleichberechtigte Partei im Verfahren ist, wird zu einer größeren Akzeptanz und Objektivität der Berufungsverfahren auch in den Augen der Rechtsunterworfenen führen.

Auch die Mitwirkung der Laien würde dafür sorgen, dass die hauptamtlichen Finanzrichter unter mehreren möglichen Interpretationen nicht zwangsläufig jene wählen, die dem Steuerzahler die größten Opfer abverlangen.


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