Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 45

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Ich lade Sie, meine Damen und Herren, vor allem jene von der ÖVP, ein, ernsthaft darüber zu verhandeln und hier in erster Lesung diese Forderungen nicht gleich abzutun. (Neuerlicher Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

10.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Haupt. Die Redezeit ist ebenfalls mit 10 Minuten vereinbart. – Bitte, Herr Minister.

10.40

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte mich als Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen am Beginn meiner Ausführungen bei jenen engagierten Österreicherinnen und Österreichern bedanken, die damit, dass sie dieses Volksbegehren unterschrieben haben, deklariert haben, dass sie sich für die Weiterentwicklung der sozialen Sicherheit in diesem Staate stark machen.

Ich bedanke mich aber nicht bei jenen, die aus parteipolitischen Gründen dieses Volksbegehren unterstützt haben, um dann den Erfolg auf ihre Fahnen zu heften und damit auf die Bühne zu treten. Das haben jene Menschen, die sich wirklich der sozialen Probleme angenommen haben, nicht verdient. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Volksbegehren sind sehr viele Hoffnungen und Begehren geweckt worden, etwa dass mit der verfassungsmäßigen Absicherung der sozialen Rechte sehr vieles für die Zukunft erledigt sein könnte. Dieser Eindruck ist bei sehr vielen Menschen in Österreich erweckt worden.

Sehr geehrte Frau Kollegin Petrovic, wenn Sie sich jene 13 europäischen Staaten ansehen, die die sozialen Rechte in der Verfassung verankert haben, dann werden Sie feststellen können, dass Belgien und Holland im Unterschied zu Österreich mit der aktiven Sterbehilfe einen Weg beschritten haben, den ich in keinem einzigen Moment als sozialen Fortschritt betrachten möchte. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Das gibt es dort, obwohl die soziale Absicherung dort in der Verfassung verankert ist. Ich glaube, sehr viele ältere Menschen in Österreich würden sich dafür "bedanken", eine soziale Absicherung zu haben und dann einer aktiven Sterbehilfe zugewiesen zu werden.

Ich glaube, dass der soziale Grundkonsens, den dankenswerterweise alle vier Parlamentsparteien bewiesen haben, indem sie bereit waren, den österreichischen Weg zu gehen, nämlich die Sterbehospiz-Karenz einzuführen, palliativmedizinische Einrichtungen in diesem Staate zu stärken, ein Institut für Palliativmedizin und entsprechende Einrichtungen in den einzelnen Krankenanstalten für ältere Menschen zu implementieren, der sozialere Weg ist.

Was will ich damit sagen? – Der soziale Grundkonsens in einer Gesellschaft und hier im Hohen Hause ist ausschlaggebender als die reine Verankerung der sozialen Rechte in der Bundesverfassung. Frau Kollegin Petrovic! Sie werden mir, wenn Sie den Vergleich ziehen, Recht geben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Bundesregierung hat es in der kurzen Zeit, seit sie die Verantwortung für diesen Staat übernommen hat, zuwege gebracht, eine Reihe von sozialen Maßnahmen zu verabschieden, die mehr als ein Jahrzehnt in internationaler und nationaler Diskussion gestanden sind.

Ich bin dankbar dafür, dass hier am gestrigen Tag nach langen Diskussionen – beginnend beim Antrag der freiheitlichen Fraktion in der Salzburger Arbeiterkammer im Jahre 1985 über die ersten Anträge hier im Hohen Hause im Jahre 1990 – schlussendlich das Modell der Mitarbeiter-Abfertigung einvernehmlich verabschiedet werden konnte. Ich glaube, dass wir damit ein schwer wiegendes soziales Problem gelöst haben. Aber wir haben damit auch noch einen ersten Schritt dahin gehend gesetzt, gerade für Frauen, Frau Kollegin Petrovic, eine zusätzliche Chance für die Zukunft zu entwickeln.


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