Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 202

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lehen zur Finanzierung vorstrecken, eine Umschichtung vorgenommen, wie sie selbstverständlich in jedem Konzern üblich ist: Wenn sich ein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten befindet, strecken die finanzstärkeren Unternehmen Darlehen vor. – Das ist wohl eines der selbstverständlichsten Dinge der Welt. (Abg. Gradwohl: Vorsicht, Herr Kollege! ..., dass Sie genau das Gegenteil machen!)

Was wären denn die Alternativen? Ihre Alternativen, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, kennen wir. Das sind Beitragserhöhungen. Die lehnen wir aber dezidiert ab, weil es dazu nicht kommen darf. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. Zwischenruf des Abg. Gradwohl. )

Auch Zuschüsse aus dem Bundesbudget sind letztendlich keine zufrieden stellende Lösung, denn auch die müssen von allen Steuerzahlern getragen werden. Eine Drittfinanzierung – das wissen Sie auch ganz genau – wäre mit extrem hohen Kosten verbunden. Daher sind alle drei Alternativen zur gewählten Vorgangsweise nicht akzeptabel. Die vorgeschlagene Regelung ist die einzig sinnvolle und zielführende und die Regelung, die auf der Solidarität der Versicherten beruht.

Meine Damen und Herren! Es ist klar – und das ist sichergestellt –, dass die Rückzahlung dieser Darlehen selbstverständlich gesichert sein muss. (Zwischenruf der Abg. Bures. ) Es kann nicht so sein, dass jene Krankenkassen, die ordentlich gewirtschaftet haben, auf Dauer die "kranken" Gebietskrankenkassen, etwa die "kränkelnde" Wiener Gebietskrankenkasse, am Leben erhalten. Eine Zwischenfinanzierung muss aber möglich sein. Die Rückzahlung ist gesichert, da eine Auszahlung nur bei Strukturmaßnahmen erfolgt, da klare Rückzahlungspläne vorgelegt werden müssen und eine fixe, feste Verzinsung gegeben sein muss.

Ihre Polemik in dieser Frage, meine Damen und Herren von den Oppositionsparteien, ist eine rein populistische Maßnahme. Wir unterstützen die getroffene Regelung im Sinne der Solidarität der Versicherten. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.10

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber. – Bitte.

20.10

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal kurz auf den Entschließungsantrag betreffend Änderung der bäuerlichen Sozialversicherung beziehungsweise Rücknahme der Verschärfungen mit der 25. Novelle, der hier auch zur Debatte steht, eingehen. Die Debatte haben wir in diesem Haus ja bereits geführt. Es liegen weiters einige Abänderungsanträge der Kollegen Achatz und Donabauer vor.

Ich möchte kurz dazu sagen, dass Ihre Anträge eben keine Lösungen anbieten, insofern, als Sie zwar – das will ich Ihnen konzedieren – der Kritik in einigen zentralen Punkten nachgegeben haben, dieser nun eingeführte Freibetrag von 3 700 €, Herr Kollege Donabauer, aber zu einer enormen Aufblähung des Verwaltungsapparates führen und zu keiner Sanierung im Bereich der Sozialversicherung beitragen wird. – Das wissen Sie.

Es wäre besser gewesen, diese Verschärfung der 25. Novelle vollständig zurückzunehmen und ähnlich wie bei den Maschinenringen eine Freigrenze von 24 200 € einzuführen. – So viel dazu.

Der zweite Aspekt unseres Antrages fand aus meiner Sicht im Rahmen der Novelle des Landarbeitsgesetzes Berücksichtigung. Wir werden daher dieser Änderung zustimmen, weil damit eine zeitgemäßere, aktuellere Definition von landwirtschaftlicher Produktion gegeben ist.

Ich möchte aber in diesem Zusammenhang nicht verhehlen, dass damit eigentlich diese Tätigkeiten im Rahmen der Pauschalierung auch wieder der Bewertung unterliegen. Dazu habe ich ja letztes Mal schon angemerkt, dass es unglaublich komplex und verwoben ist. Es gibt inzwischen sechs verschiedene Berechnungsmodelle für die Bemessungsgrundlage in einem land


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