Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 234

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Gerade als praktizierender Arzt weiß ich, wie viele Patienten sich Massagen wünschen und Massagen bräuchten, aber das Angebot an qualifizierten Masseuren war bisher viel zu gering. Es freut mich daher ganz besonders, dass es durch dieses Gesetz gelungen ist, für eine sehr wichtige Berufsgruppe, die im Gesundheitswesen eine große Rolle spielt – nämlich für die medizinischen Masseure und für die Heilmasseure –, eine geregelte Ausbildung und ein Berufsbild zu schaffen, die allgemeinen und speziellen Berufsrechte und die Berufsbezeichnungen festzulegen, spezielle Qualitätskriterien zu schaffen und vieles andere mehr.

Ich möchte nicht wieder sagen, dass dieses Gesetz ein Meilenstein ist, denn in der Gesundheitspolitik ist schon so viel geschehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Ich freue mich ganz einfach darüber – ich sehe, auch die meisten der Abgeordneten freuen sich mit mir (Heiterkeit bei den Freiheitlichen)  –, dass dieses Gesetz so sehr gelungen ist, dass den Patienten mehr Möglichkeiten angeboten werden können, um schneller zu einer Genesung zu kommen.

70 Prozent der Patienten leiden unter Beschwerden des Bewegungsapparates, und denen ist jetzt geholfen. Es sind zwar Mehrkosten für die Krankenkassen damit verbunden, man darf sie aber nicht als solche sehen. Die Kosten, die jetzt anfallen, wurden den Patienten 20 Jahre lang vorenthalten. (Abg. Dolinschek: So ist es!)  – So muss man das sehen.

In diesem Sinne, Herr Bundesminister, herzlichen Dank für diese gute Arbeit! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. Abg. Dr. Pumberger begibt sich zur Ministerbank und reicht Bundesminister Mag. Haupt die Hand.)

22.10

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt Herr Bundesminister Mag. Haupt. – Bitte.

22.10

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zunächst den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses, namentlich Herrn Sektionsleiter Dr. Aigner und seiner Kollegin Dr. Hausreither herzlichst für die Arbeit danken, die sie geleistet haben. Ich denke, beide werden mir Recht geben, wenn ich sage, dass wir mit dem Heilmasseurgesetz im österreichischen Parlament schon öfters knapp vor der Ziellinie waren, sie aber bisher noch nie in Form einer positiven Abstimmung überschreiten konnten.

Die Wahlen 1995 oder auch verschiedene Unwägbarkeiten der Politik haben dieses Gesetz jeweils verhindert. Seit 1980 diskutieren und ringen wir um dieses Gesetz. Ich betrachte es als Qualitätsverbesserung für einen wichtigen Gesundheitsberuf.

Ich meine, dass die Ressentiments, die zunächst von den heute privilegierten Anbietergruppen in diesem Bereich formuliert wurden, sukzessive geschwunden sind, letztendlich auch auf Grund der Qualität, die dieses Gesetz für die neuen Heilmasseure und auch für die neuen medizinischen Masseure festlegt. Dadurch wurde schließlich diese Zustimmung möglich.

Ich darf auch all jenen Damen und Herren herzlichst danken, die im Vorfeld den Mut gehabt haben, als sämtliche Gespräche zwischen den Berufsgruppen gescheitert waren, die federführende Arbeit für ihre Berufsgruppen zu übernehmen und dieses Gesetz mit auf den Weg zu begleiten.

Auch bei den Vertreterinnen und Vertretern aus dem Bereich der Gewerkschaft möchte ich mich bedanken, denn es hat nicht immer so ausgesehen, als ob es möglich wäre, den Kreis der Heilmasseurinnen, Heilmasseure und Heilbademeister mit einzubinden. Es war doch auch die Situation innerhalb der physikalischen Institute unübersehbar so, dass zwar immer von Qualität gesprochen wurde, aber auch immer das Bedürfnis im Raum gestanden ist, die Möglichkeiten des Heilbadegehilfen weiter zu prolongieren und die Ausbildung in diesem Bereich fortzusetzen.

Ich denke, dass dieses Gesetz gute Qualitätsstandards für die Zukunft bringt. Statistisch gesehen sind neben den psychischen Erkrankungen Erkrankungen des Schultergürtels und der


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