Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 38

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Ich hätte mir einen Bundeskanzler gewünscht, der sich in diesen zweieinhalb Jahren dieser Bundesregierung in der Frage der unsäglichen Bemerkungen eines Herrn Kabas, eines Herrn Stadler, eines Herrn Windholz und eines Herrn Haider nicht verschwiegen hätte!

Ich hätte mir einen Bundeskanzler gewünscht, der sich nicht verschwiegen hätte, als der Verfassungsgerichtshof in seiner Gesamtheit und im Besonderen der Präsident als ein Haufen von Korruptionisten attackiert wurde! – Da hätte ein Bundeskanzler – ganz egal, wie man sonst zu ihm steht – sehr klare und deutliche Worte finden müssen.

Meine persönliche Enttäuschung zum Abschied dieser Bundesregierung war – es war ja fast schon der Abschied –, als wir hier im Parlament die Erklärung des Herrn Bundeskanzlers in der Causa Stadler diskutiert haben, wobei Stadler ja in den folgenden Monaten sein unseliges Spiel weitergetrieben hat. Das war eine Erklärung, bei der ich mir gedacht habe: Da wäre es für einen Bundeskanzler möglich, Brücken zu bauen, Brücken innerhalb der demokratischen Parteien, und klar zu erklären, worum es geht: dass man eben bei jenen unsäglichen Äußerungen des Herrn Stadler nicht dabei ist, dass man diese ablehnt und klar zurückweist.

Was aber hat Bundeskanzler Schüssel gemacht? – Er hat über 1945 gesprochen, und er hat dann die nächsten Jahre noch erwähnt, jedoch kein einziges Mal den Namen Ewald Stadler auch nur ausgesprochen. (Ruf bei der ÖVP: Warum sollte er? Es war doch klar, worum es ging ...!) Bundeskanzler Schüssel hat mit keiner einzigen Bemerkung zu erkennen gegeben, dass wir hier eine Debatte über eine konkrete Person geführt haben! (Abg. Dr. Khol: Redezeit!) Und nichts illustriert das Scheitern des Bundeskanzlers Schüssel besser als diese Debatte (neuerlicher Zwischenruf bei der ÖVP), weil diese so unerträglich kläglich von einem Bundeskanzler geführt wurde, der doch in bestimmten Situationen nichts anderes als klare Worte sprechen sollte! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.13

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich kann damit die Aktuelle Stunde für beendet erklären.

(Es folgen technische Mitteilungen im Zusammenhang mit einer defekten Mikrophonanlage.)

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände darf ich auf eine schriftliche Mitteilung verweisen, die im Sitzungssaal verteilt wurde.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 4295/J bis 4313/J;

2. Anfragebeantwortungen: 4041/AB bis 4201/AB,

Beilagen zu den Anfragebeantwortungen: Zu 4101/AB und Zu 4196/AB,

Anfragebeantwortung (Präsident des Nationalrates): 28/ABPR;

3. Regierungsvorlagen:

Musterschutzgesetz-Novelle 2002 (1278 der Beilagen),

Kundmachungsreformgesetz 2003 (1280 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz geändert wird (1288 der Beilagen).


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