Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 142

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Parnigoni, Pendl, Petrovic, Pfeffer, Pilz, Pirklhuber, Pittermann, Plank, Posch, Prammer;

Rada, Reheis, Reitsamer, Riepl;

Schasching, Schieder, Schlögl, Schwemlein, Silhavy, Sima, Stoisits;

Van der Bellen, Verzetnitsch;

Wimmer, Wittmann, Wurm.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir setzen die Abstimmungen fort.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gusenbauer und Genossen betreffend ein gemeinsames Vorgehen aller im österreichischen Nationalrat vertretenen Parteien zur Beendigung der Maßnahmen der 14 EU-Staaten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag Gusenbauer stimmen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

Wir stimmen nunmehr ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Lunacek und Genossen betreffend Verurteilung ausländerfeindlicher, rassistischer, das NS-Regime verharmlosender Äußerungen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag Lunacek stimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Entschließungsantrag ist daher abgelehnt.

Nunmehr stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Lunacek und Genossen betreffend Verurteilung verunglimpfender Äußerungen von FPÖ-Politikern gegenüber der Europäischen Union und von Politikern aus den Staaten der Europäischen Union sowie die Hetzkampagne gegen Superintendentin Frau Gertraud Knoll.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit, der Antrag hat daher keine Mehrheit gefunden.

Damit haben wir die Aussprache über den Dringlichen Antrag samt den Abstimmungen beendet.

Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 347/AB

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zur Kurzdebatte über die Anfragebeantwortung der Frau Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen mit der Ordnungszahl 347/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein. Ich mache darauf aufmerksam, dass in der Kurzdebatte der Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten hat und dann alle anderen Beiträge mit einer Redezeit von 5 Minuten beschränkt sind, mit Ausnahme der Stellungnahme des zuständigen Regierungsmitgliedes, die 10 Minuten nicht überschreiten soll.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Reitsamer. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

17.55

Abgeordnete Annemarie Reitsamer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich erinnere mich noch an die Aufregung am 9. Februar, als wir eine Dring


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