Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 19. Sitzung / Seite 224

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reichische Verbotsgesetz verstoßen – in diesem Fall spreche ich jetzt konkret von Österreichern –, zur Verantwortung gezogen werden können.

Dafür ist die Änderung des § 64 StGB notwendig. Es ist eine ähnliche, wenn auch nicht in allen Details identische, Regelung, wie wir sie im Nationalrat erst vor kurzem für so genannte Sextouristen beschlossen haben. Wenn ich mich recht erinnere, hat es damals, ob der Verwerflichkeit dieser Taten, eine einhellige Zustimmung zu dieser Änderung gegeben.

Eine ähnliche Problematik stellt jene der "Verbotsgesetzflüchtlinge" dar. Deshalb unsere Initiative auf Änderung des § 64 StGB, um – und jetzt komme ich wieder auf den Bericht, den ich zum Zeitpunkt der Einbringung des Antrages noch gar nicht kannte – einfach Maßnahmen zu setzen. Im Stapo-Lagebericht steht, die Republik Österreich wird nun mit einem Wiederaufleben rechtsextremer Gruppierungen konfrontiert. Auch das ist ein Faktum. Dieses Problem wird zwar nicht durch eine Novellierung des § 64 aus der Welt geschafft; aber dass man einfach seine Tätigkeit aus dem benachbarten Ausland entwickelt und sich dadurch der strafrechtlichen Verfolgung entzieht, das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ganz bestimmt nicht im Sinne des österreichischen Verbotsgesetzes.

Deshalb dieser Initiativantrag, für den uns Grünen im Vorfeld von allen Parteien im Nationalrat Zustimmung beziehungsweise positive Resonanz signalisiert worden ist. Ich hoffe, dass der Herr Bundesminister ähnlicher Auffassung ist und dass wir uns im Justizausschuss – und ich bin hier ganz offen und auch allen Formulierungsvorschlägen von Seiten des Justizministeriums, die vielleicht im Detail präziser und auch erfolgsorientierter sind, sehr zugänglich – schon demnächst – ich gehe davon aus, in der nächsten Sitzung des Justizausschusses – diesem Problem widmen werden. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.54

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. – Bitte.

23.55

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Kollegin Stoisits hat schon die Intention dieses Antrages dargelegt. Die Frage ist tatsächlich: Besteht Handlungsbedarf in dieser Richtung? Der Lagebericht, der übrigens ein neuerer ist als der heute diskutierte Sicherheitsbericht, sagt ja ausdrücklich, dass Personen, die an sich in Österreich verfolgt würden, sich via Mitgliedschaft zur NPD von Deutschland aus in verbotsgesetzwidriger Weise der Verfolgung entziehen. Dass hier Handlungsbedarf besteht, ist also unbestritten.

Die Frage, ob genau diese Formulierung der geeignete Weg ist, um dieses Problem zu bewältigen, ist durchaus berechtigt. Es geht doch darum, dass wir nicht nur eine Alibihandlung setzen, sondern tatsächlich dieser Personen auch habhaft werden können.

Alarmierend ist in diesem Zusammenhang – und wir diskutieren ja durchaus über die Materie des Verbotsgesetzes – die in diesem Lagebericht ebenfalls geschilderte dramatische Zunahme der Zahl der Anzeigen nach dem Verbotsgesetz. Diese Graphik verdient wirklich Beachtung. (Der Redner hält eine im genannten Bericht abgebildete Graphik in die Höhe.) Sie zeigt nämlich, dass bis zum Jahre 1992, bis zu dem das Verbotsgesetz sehr hohe Strafen vorgesehen hatte, die Zahl aus diesem Grund nicht sehr hoch gewesen ist. Durch die Novellierung 1992 ist dann die Anzahl der Anzeigen angestiegen. Sie ist dann wieder zurückgegangen, war 1994 und 1995 auf einem Höchststand – höher, als das im vergangenen Jahr gewesen ist –, ist von 1996 bis 1998 wieder deutlich zurückgegangen und 1999 wieder drastisch angestiegen.

Man stellt sich bei einer solchen Graphik die Frage, warum ausgerechnet in den Jahren 1994, 1995 und 1999 so viele Anzeigen nach dem Verbotsgesetz aufgetreten sind. (Abg. Dr. Fekter: Wahlkampf!) Wahlkampf, sagt Kollegin Fekter, und sie hat vollkommen Recht damit. Worum ist es denn bei diesen Wahlkämpfen gegangen? – Ich zitiere hier wieder aus diesem Bericht: Es ging um rechtsextreme und fremdenfeindlich motivierte Delikte. – Sie erinnern sich sicherlich genau daran, dass diese Wahlkämpfe von der Freiheitlichen Partei zumindest mit fremden


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