Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 176

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insbesondere beim Sozialrechts-Änderungsgesetz, das ja noch vor dem Sommer zur Beschlussfassung vorliegen soll.

Die Novelle sieht noch eine weitere Verbesserung vor, die nicht nur eine äußerliche ist. Bisher – darauf haben schon mehrere Vorredner hingewiesen – waren die Agenden der Seniorenkurie beim Bundeskanzleramt angesiedelt. Da wir nunmehr aber ein Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen haben und da sich die Seniorenorganisationen aller drei im Seniorenrat vertretenen Parteien voll zu einer Generationen übergreifenden Seniorenpolitik bekennen, ist es sinnvoll, dass diese Agenden nunmehr in geordneter Weise in das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen übergeführt werden.

Die Verbesserung besteht darin, dass der Vorsitz in Hinkunft nicht mehr von einem hiezu bestellten Beamten, sondern von der Frau Bundesministerin selbst wahrgenommen werden soll. Aus diesem Grund vermag ich – genauso wie Frau Abgeordnete Haller – dem Abänderungsantrag Reitsamer nicht zuzustimmen, dass die Agenden doch, wie bis jetzt, im Bundeskanzleramt unterbetreut verbleiben sollen.

Hohes Haus! Dass ich, als ältester Abgeordneter im Haus und als einziger direkter Vertreter einer Seniorenorganisation, diese Novelle mit "Halleluja, Halleluja!" begrüßt habe, bitte ich Sie mir konzediert zu haben. Ich möchte mich ausdrücklich bei all jenen von Ihnen bedanken, die dieser Novelle heute ihre Zustimmung geben werden.

Ich wünsche allen von Ihnen – auch jenen, die dieser Novelle nicht zustimmen werden – von ganzem Herzen, dass Sie in Gesundheit jenes Alter erreichen mögen, in dem Sie dann selbst Nutznießer dieses Gesetzes sein werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Aus diesen lichten poetischen Höhen muss ich allerdings noch in die banale Wirklichkeit zurückkehren. Im heute zur Beschlussfassung stehenden Abänderungsantrag wurden am Beginn einer Zeile eine Ziffer 1 und der daneben zu setzende Punkt irrtümlich ausgelassen. Nur um diese reine Druckfehlerberichtigung vornehmen zu können, muss ich, um unseren geschäftsordnungsmäßigen Vorschriften Genüge zu tun, einen neuerlichen Abänderungsantrag stellen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Bruckmann, Haller und Kollegen zum Antrag 138/A der Abgeordneten Dr. Bruckmann, Mag. Haupt und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung der Anliegen der älteren Generation (Bundes-Seniorengesetz) geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes 151 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der im Titel bezeichnete Antrag wird wie folgt abgeändert:

Ziffer 5 lautet:

"§ 9 lautet:

§ 9. Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen hat ein Mitglied (Ersatzmitglied) von seiner Funktion zu entheben, wenn

1. es dies beantragt,

2. jene Stelle, auf deren Vorschlag das Mitglied (Ersatzmitglied) bestellt wurde, die Enthebung beantragt,

3. das Mitglied (Ersatzmitglied) sich der Vernachlässigung seiner Pflichten schuldig macht,

4. der Verlust der Wählbarkeit zum Nationalrat eingetreten ist,


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