Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 72

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Ich berichtige tatsächlich: Es gibt selbstverständlich zweisprachige Kindergärten, und zwar 14. Davon sind sechs Gemeindekindergärten und acht private Kindergärten, in denen zweisprachige Erziehung angeboten wird. (Beifall bei der ÖVP.)

13.10

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich noch bekannt geben, dass der Entschließungsantrag, der vorhin eingebracht wurde, ausreichend unterstützt ist und daher auch mit in Verhandlung steht.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reheis. – Bitte.

13.10

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Gut Ding braucht Weile. – Und so ist es auch jetzt mit dieser Staatszielbestimmung. Es ist äußerst erfreulich, dass es gelungen ist, dieses Gesetz mittels eines Vier-Parteien-Antrages heute zu beschließen. Aber, meine Damen und Herren, um das Problem einer fehlenden Staatszielbestimmung im Verfassungsrang betreffend österreichische Volksgruppen zu beseitigen, haben wir Sozialdemokraten und im Besonderen Kollege Walter Posch als erste Partei in Österreich schon vor einigen Jahren einen weitreichenden Entwurf einer entsprechenden Staatszielbestimmung hier im Hohen Haus eingebracht. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir Sozialdemokraten haben das maßgeblich betrieben, und das ist – wie vorhin schon meine Kollegin Plank erwähnt hat – auch dokumentiert. Kollege Zernatto hat vorhin gesagt, dass der letzte Bundeskanzler Klima das nicht mehr gemacht hat. – Sie wissen, dass ein Bundeskanzler allein keine Verfassungsbestimmung machen kann, dazu braucht er die gesamte Regierung; und in der letzten Regierung war noch die ÖVP vertreten, die das auch nachweislich eher gebremst hat. Das ist eine Tatsache! (Beifall bei der SPÖ.)

Im Zuge der Debatte kam der Vorschlag von der SPÖ, diesen weitreichenden ursprünglichen Wunsch in Artikel 8 festzuschreiben, weil im diskutierten Artikel 6 des Bundes-Verfassungsgesetzes die einheitliche Staatsbürgerschaft festgeschrieben steht und in Artikel 8 des Bundes-Verfassungsgesetzes die bundeseinheitlich eingeräumten Rechte der Minderheiten niedergeschrieben sind. Es ist deshalb richtig und wichtig, den Schutz, die Beachtung und die aktive Förderung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt unserer Volksgruppen als inhaltlich weitgehende Einigung aller Parlamentsparteien nunmehr als Staatszielbestimmung in den Verfassungsrang zu erheben.

Durch eine Staatszielbestimmung an prominenter Stelle in der Bundesverfassung, in Artikel 8, soll die kulturelle und sprachliche Vielfalt per se als Interesse der Republik definiert werden. Und nur, weil diese Staatszielbestimmung ein Verfassungsgesetz ist, also in Verfassungsrang steht, und man uns deshalb dazu braucht, ist es den Sozialdemokraten und unserer Hartnäckigkeit zu verdanken, dass es schlussendlich zu diesem substantiellen Antrag gekommen ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Trotzdem hätte unsere ursprüngliche Variante eine weitreichendere, eine deutlichere Vielfalt zugelassen und in der Staatszielbestimmung verankert. Aber diese heute vorliegende Formulierung ist ein positiver und guter Kompromiss, der den authentischen Willen der Volksgruppen umsetzt. Es ist eine Erfüllung eines der wichtigsten Wünsche unserer Volksgruppen.

Österreich bekennt sich dazu, seine Volksgruppen entsprechend zu fördern, und das ist gut so. Aber es wird zukünftig auch notwendig sein, sich verstärkt – Kollege Brosz hat das schon angesprochen – für die mediale Versorgung der Volksgruppen einzusetzen. Die Förderung der Volksgruppenradios, der verschiedensten Medien, die sonst natürlich überwiegend deutschsprachig sind, ist, so weit es möglich ist, zu realisieren, um künftig die mediale Versorgung der Volksgruppen zu gewährleisten. Die Kürzung der Subventionen für Volksgruppenradios – wie das jetzt geschieht – um ein Drittel, nämlich von 15 Millionen auf 10 Millionen Schilling, ist da der falsche Weg.

Ebenso ist es notwendig, die Weiterentwicklung der Volksgruppen-Schulen verstärkt zu fördern.


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